Jahrgang 
1906
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VI. Bekanntmachung.

Nachdem die Anmeldung und die Aufnahmeprüfung der neuen Schüler schon statt- gefunden hat, beginnt der Unterricht am ersten Tage des neuen Schuljahres Montag den 23. April, 8 Uhr.

Freistellen giebt es für talentvolle, fleissige und brave Schüler auf Nachweis der Bedürftigkeit, der bei der Direktion einzureichen ist, jedoch nur von der Sexta an.

Laut Verfügung Grossh. Ministeriums d. I., A. f. Sch. vom 25. März 1905 wird an den staatlichen höheren Lehranstalten und den mit ihnen organisch verbundenen Vorschulen neben dem regelmässigen Schulgeld für jeden Schüler, dessen Eltern oder sonstige Unter- haltungspflichtige nicht im Grossherzogtum wohnen, ein Schulgeldzuschlag von 20 Mark jähr- lich erhoben.

Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17der Schulordnung f. d. H. L. i. Gr. H. aufmerksam gemacht, wonach wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat, und kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen, auch seine Mahlzeiten daselbst nur mit Genehmigung der Direktion einnehmen darf.

Zur Rücksprache mit den Eltern unserer Schüler sind wir stets gerne bereit, bitten aber im Interesse der Sache, soweit es möglich ist, um Anmeldung.

Grossherzogliche Direktion der Augustinerschule zu Friedberg. Dr. Balser.