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V. Mitteilungen an das Elternhaus.
Die Eltern unserer Schüler bitten wir freundlich um vertrauensvolle, nicht namen- lose, Mitteilung bei beobachteten oder etwa vermuteten Missständen.
Namenlose Zuschriften dagegen können auf Berücksichtigung nicht rechnen.
Die Eltern unsrer auswärtigen Schüler weisen wir nachdrücklich auf die Notwendig- keit hin, für ihre Söhne hier jederzeit— zur Vermeidung von erzieherischen Gefahren und zur Verhütung einer Gefährdung ihrer Gesundheit— für eine gute Unterkunft zu sorgen. Wir glauben dies nicht eindringlicher begründen zu können, als durch erneuten auszugsweisen Abdruck der von unserm zu früh verstorbenen Vorgänger, Herrn Direktor Dr. Goldmann in dem Jahresbericht von 1898 veröffentlichten„Mitteilungen“.
Es ist eine alte Erfahrung, dass das Hin- und Herfahren der auswärtigen Schüler erzieherisch stets seine Bedenken hat. Diese Bedenken wachsen mit der Länge der Zeit, in der die Schüler ohne ausreichende Aufsicht sind. Den Eltern namentlich schwächlicher oder kränklicher Schüler geben wir daher zu erwägen, ob es nicht wenigstens für die Zeit des Winters zur Vermeidung von Ueberanstrengung und von Schädigung der Gesundheit zweck- mässiger ist, wenn sie ihre Kinder hier unterbringen: Ein neun- oder zehnjähriger Junge, der etwa schon um ½ 6 Uhr aufstehen muss, um rechtzeitig zur Schule zu kommen, kann nicht wirklich dem 2 ½ Stunden später beginnenden Unterricht fünf Stunden lang folgen.—
Aus dem Jahresbericht von 1898:
„1. Bei jedem Zweifel ev. jeder Unklarheit inbetreff der Censierung des Schülers in schriftlichen oder mündlichen Leistungen ist sofortige Rücksprache mit dem betr. Lehrer bezw. mit dem Direktor nötig.
2. Bei der Erkrankung eines Schülers ist sofort— soweit möglich— Mitteilung an die Schule zu machen und beim Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
3. Urlaub ist zur rechten Zeit nachzusuchen.
Verschiedene Beobachtungen legen uns nahe, die Eltern zu warnen, ihren Söhnen ein zu reichliches Taschengeld anzuvertrauen. Ein mässiges Taschengeld dagegen unter Kontrolle seitens des Elternhauses darf von pädagogischem Standpunkte aus nur empfohlen werden.
In Bezug auf das Mass der von der Schule in dem Elternhaus gewünschten Unter- stützung der Schüler in ihren häuslichen Arbeiten darf folgendes als Richtschnur dienen:
1. Die häuslichen Arbeiten, mändlich oder schriftlich, sind so eingerichtet, dass sie die Schüler ohne fremde Hülfe erledigen können. Die selbständige Erledigung einer Auf- gabe hat allein einen wirklichen erzieherischen Wert und es ist deshalb vonseiten des Elternhauses so wenig wie möxglich Einfluss auf die materielle Erledigung der häuslichen Arbeiten auszuüben.
Dagegen wäre es im höchsten Masse wünschenswert, dass eine scharfe Kontrolle geübt wird
a) darüber, dass die Aufgaben wirklich erledigt sind; bei schriftlichen Arbeiten ist besonders auf gute Schrift zu achten;
b) darüber, dass die Aufgaben zur rechten Zeit erledigt werden. Nachmittags zwischen 12 und 2 Uhr soll überhaupt keinerlei geistige Arbeit vorgenommen werden, ebenso sollen die späten Abendstunden nicht dazu verwendet werden;
c) bei dem häuslichen deutschen Aufsatz kann der Schüler zu Hause wahrhaft ge- fördert werden, wenn er nach dem ersten Konzept durch allgemeine Bemerkungen zum nochmaligen aufmerksamen Durchlesen veranlasst wird; aber nicht angängig ist es, wenn von fremder Hand selbst der schiefe Ausdruck oder der orthographische Fehler verbessert wird; dabei lernt der Schüler nichts, und der Lehrer ist genötigt, wenn er aus der Ver- gleichung der häuslichen Leistungen mit denen in der Schule die Ueberzeugung gewinnt, dass die häusliche Unterstützung eine zu weitgehende war, sich bei der Censierung nur auf die Schulleistungen zu verlassen.


