schweines, Mengel(5. Kl.) Pferdehuf, Schäg(IIIb.) Infusorienerde mit Abdrücken, ausserdem andere Schüler viele kleinere Sachen.
Der Bibliothek: Herr Dr. A. Trapp: Graf Bernstoff, Unsere blauen Jungen, Ernstes und Heiteres a. d. Leben unserer Kriegsmarine(1899); ausserdem die Verlagsbuchhandlungen E. F. Thienemann(Gotha), B. G. Teubner(Leipzig), E. Roth(Giessen), Hesse(Leipzig) Werke ihres Verlags.
Allen Gebern sei herzlichst gedankt.
VI. Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossherzogliche Augustinerschule.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 23. April. An diesem Tage werden morgens von 9— 12 Uhr die Anmeldungen neuer Schüler für alle Klassen im Schul- gebäude(Eingang durch das Hofthor von der Strasse aus) von dem Unterzeichneten ent- gegengenommen. Alle Schüler haben Zeugnisse der bisherigen Lehrer, Geburts- scheine und Impfscheine(12jährige auch über die Wiederimpfung) beizubringen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienstag von 8 Uhr an statt; der Unterricht beginnt Mittwoch den 25. April, vormittags 8 Uhr.
Bedingungen für die Aufnahme in die 8. Klasse sind Kenntnis der 4 Grundrechnungs- arten im Zahlenkreis von 1—100, sowie Sicherheit im Lesen und Schreiben deutscher Schrift. Für VI. des Gymnasiums und der Realschule(= frühere 7. Klasse, s. S. 9.): die 4 Grundrechnungs- arten im unbegrenzten Zahlenraum mit ganzen unbenannten und einfach benannten Zahlen (Division nur mit 1- und astelligem Divisor), deutliches, geläufiges Lesen, Kenntnis der
auptwortarten mit Rücksicht auf ihre leichteren Biegungs- und Bildungsformen, einige Sicherheit in der Rechtschreibung, die lateinische Schrift. Für die 8. Klasse ist in der Regel das zurückgelegte 8., für VI. das zurückgelegte 9. Lebensjahr Vorbedingung der Aufnahme; doch können auch Schüler aufgenommen werden, die bis zu dem 1. Oktober dieses Jahres die angegebene Altersgrenze erreichen.
Für die übrigen Klassen des Gymnasiums und der Realschule sind die geltenden Lehr- pläne vom Jahr 1893 bezw. 1899(s. S. 9.) massgebend.
Wünschenswert ist es im Interesse eines steten und gedeihlichen Fortschrittes und der gesamten Entwickelung der Schüler, zumal bei der jetzigen Einrichtung und den dadurch bedingten Anforderungen, dass diejenigen, welche unsere Anstalt besuchen wollen, dieselbe ganz durchlaufen und nicht erst später— am wenigsten erst nach der Konfirmation— in eine der mittleren Klassen eintreten.
Freistellen giebt es für talentvolle, fleissige und brave Schüler auf Nachweis der Vermögenslosigkeit und guter Schul- und Sittenzeugnisse, welche bei der Direktion einzu- reichen sind, jedoch nur von der VI. an..
Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden auf die§§ 7 und 17„der Schulordnung f. d. H. L. i. Gr. H.“ aufmerksam gemacht, wonach wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat, und kein Schüler in einem Wirishaus
Wohnung nehmem, auch seine Mahlzeiten daselbst nur mit Genehmigung der Direktion ein- nehmen darf.
Grossherzogliche Direktion der Augustinerschule zu Friedberg.
Prof. Dr. Löbell.


