Jahrgang 
1899
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V. Geschenke.

Für die Naturaliensammlung: 1 Menschenschädel von Hottes(3. Kl.); 1 Ringelnatter und 1 Glattnatter von Dreher(3. Kl.); 1 Glattnatter von Damm(IIIa); 1 Kinderskelett von Imbescheidt(3. Kl.); Maserung in Nussbaumholz von Herrn Glück; Photographieen von Haustierrassen von Herrn Schmittner; viele kleinere Sachen von mehreren Schülern.

Buchhändlerische Zuweisungen erhielten wir von den Firmen: Roth-Giessen, Ricker- Giessen, Amelung-Leipzig, Groth-Berlin.

VI. Bekanntmachung

über

Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Grossherzogliche Augustinerschule.

Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 10. April. An diesem Tage werden morgens von 9- 12 Uhr die Anmeldungen neuer Schüler für alle Klassen im Schul- gebäude(Eingang durch das Hofthor von der Strasse aus) von dem Unterzeichneten ent- gegengenommen. Alle Schüler haben Zeugnisse der bisherigen Lehrer, Geburts- scheine und Impfscheine(12jährige auch über die Wiederimpfung) beizubringen. Die Aufnahmeprüfungen finden Dienstag von 8 Uhr an statt; der Unterricht beginnt Mittwoch den 12. April, vormittags 8 Uhr.

Bedingungen für die Aufnahme in die 8. Klasse sind Kenntnis der 4 Grundrechnungs- arten im Zahlenkreis von 1 100, sowie Sicherheit im Lesen und Schreiben deutscher Schrift. Für VI. und die 7. Klasse: Die 4 Grundrechnungsarten im unbegrenzten Zahlen- raum mit ganzen unbenannten und einfach benannten Zahlen(Division nur mit 1- und 2stelligem Divisor), deutliches, geläufiges Lesen, Kenntnis der Hauptwortarten mit Rück- sicht auf ihre leichteren Biegungs- und Bildungsformen, einige Sicherheit in der Recht- schreibung, die lateinische Schrift. Für die 8. Klasse ist in der Regel das zurückgelegte 8., für VI. und die 7. Klasse das zurückgelegte 9. Lebensjahr Vorbedingung der Aufnahme; doch können auch Schüler aufgenommen werden, die bis zu dem 1. Oktober dieses Jahres die angegebene Altersgrenze erreichen.

Für die übrigen Klassen des Gymnasiums und der Realschule sind die geltenden Lehrpläne massgebend.

Wünschenswert ist es im Interesse eines steten und gedeihlichen Fortschrittes und der gesamten Entwickelung der Schüler, zumal bei der jetzigen Einrichtung und den dadurch bedingten Anforderungen, dass diejenigen, welche unsere Anstalt besuchen wollen, dieselbe ganz durchlaufen und nicht erst später am wenigsten erst nach der Konfir- mation in eine der mittleren Klassen eintreten.

Freistellen giebt es für talentvolle, fleissige und brave Schüler auf Nachweis der Vermögenslosigkeit und guter Schul- und Sittenzeugnisse, welche bei der Direktion ein- zureichen sind, jedoch nur von der VI. bezw. 7. Klasse an.

Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass nach den bestehenden Vorschriften wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, dass vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat, sowie dass kein Schüler in einem Wirtshaus Wohnung nehmen darf.

Grossherzogliche Direktion der Augustinerschule zu Friedberg. Prof. Dr. Goldmann.