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VII Bekanntmachung
über
Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realschule und das Progymnasium.
Mit dem neuen Schuljahre, welches am 25. April beginnt, können in die 8. Klasse Schüler vom 8. Lebensjahre an aufgenommen werlon. Anmeldungen für Schüler dieses Alters, sowie für ältere in eine ihrem Alter entsprechende Klasse können Montag den 25. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, in dem Realschulgebäude unter Beibringung von Zeugnissen der bisherigen Lehrer, Geburtsscheinen und Impfscheinen (für 12jährige Schüler auch über die Wiederimpfung) bei der unterzeichneten Behörde gemachit werden, worauf Dienstag den 26. April, vormittags 8 Uhr, für die auf- zunehmenden Schüler die Prüfung stattfinden wird.
Bedingungen für die Aufnahme in die 8. Klasse sind Kentnis der 4 Grundrechnungs- arten im Zahlenkreise von 1— 100, sowie einige Sicherheit im Lesen und Schreiben deutscher Schrift. Für die Aufnahme in höhere Klassen sind die Kenntnisse der vorher- gehenden Klassen nachzuweisen. Bemerkt wird, dass die in die Lateinabteilung der 7. Klasse eintretenden Schüler im Schreiben der lateinischen Schrift bewandert sein müssen.
Wünschenswert ist es im Interesse eines steten und gedeihlichen Fortschrittes und der gesamten Entwicklung der Schüler, zumal bei der jetzigen Einrichtung und den dadurch bedingten Anforderungen, dass diejenigen, welche unsere Anstalt besuchen wollen, dieselbe ganz durchlaufen und nicht erst später— am wenigsten erst nach der Konfir- mation— in eine der mittleren Klassen eintreten.
Freistellen giebt es für talentvolle, fleissige und brave Schüler auf Nachweis der Vermögenslosigkeit und guter Schul- und Sittenzeugnisse, welche bei der Direktion ein- zureichen sind, jedoch nur von der 7. Klasse an.
Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass nach den bestehenden Vorschriften wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, dass vor jedem Wohnungswechsel Anzeige stattzufinden hat, sowie dass kein Schüler in einem Wirtshause Wohnung nehmen darf.
Grossherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums zu Friedberg: Dr. Wiadhaus.


