Jahrgang 
1890
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VII. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realschule und das Progymnasium.

Mit dem neuen Schuljahre, welches am 14. April beginnt, können in die 8. Klasse Schüler vom 8. Lebensjahre an aufgenommen werden. Anmeldungen für Schüler dieses Alters, sowie für ältere in eine ihrem Alter entsprechende Klasse können Montag den 14. April, vormittags von 9 bis 12 Uhr, in dem Realschulgebäude unter Beibringung von Zeug- nissen der bisherigen Lehrer, Geburtsscheinen und Impfscheinen(für 12jährige Schüler auch über die Wiederimpfung) bei der unterzeichneten Behörde gemacht werden, worauf Dienstag den 15. April, vormittags 8 Uhr, für die aufzunehmenden Schüler die Prüfung stattfinden wird.

Bedingungen für die Aufnahme in die 8. Klasse sind Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten im Zahlenkreise von 1100, sowie einige Sicherheit im Lesen und Schreiben deutscher Sehrift. Für die Aufnahme in höhere Klassen sind die Kenntnisse der vorhergehenden Klassen nach- zuweisen. Bemerkt wird, dass die in die Lateinabteilung der 7. Klasse eintretenden Schüler im Schreiben der lateinischen Schrift bewandert sein müssen.

Wünschenswert ist es im Interesse eines steten und gedeihlichen Fortschrittes und der gesamten Entwicklung der Schüler, zumal bei der jetzigen Einrichtung und den dadurch be- dingten Anforderungen, dass diejenigen, welche unsere Anstalt besuchen wollen, dieselbe ganz durchlaufen und nicht erst später am wenigsten erst nach der Konfirmation in eine der mittleren Klassen eintreten.

Freistellen giebt es für talentvolle, fleissige und brave Schüler auf Nachweis der Ver- mögenslosigkeit und guter Schul- und Sittenzeugnisse, welche bei der Direktion einzureichen sind, jedoch nur von der VI. Klasse an.

Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass nach den bestehenden Vorschriften wegen Unterbringung der Schüler zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rücksprache mit der Direktion zu nehmen ist, dass vor jedem Wohnungswechsel Anzeige statt- zufinden hat, sowie dass kein Schüler in einem Wirtshause Wohnung nehmen darf.

Grossherzogliche Direktion der Realschule und des Progymnasiums zu Priedberg:

Dr. Windhaus.