Jahrgang 
1888
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I. Schulnachrichtep.

1. Lehre. a. Darstellung im Einzelnen.

A. Vorschule zwei Classen*). Achte Classe(8) und Siebente Classe(7).

Religionslehre, A. evangelische, 3 St. wöch. Claus(mit der 7. Cl. gemein- schaftlich): Biblische Geschichten des Alten Testaments von der Erschaffung der Welt bis zu David, nach Schäfers Lehrbuch; passende Bibelsprüche und vier Kirchenlieder gelernt, 10 Choralmelodien eingeübt. B. katholische, 2 St. Thoebes(Cl. 8, 7, VI, V): Sieh bei B., die Realclassen. C. israelitische, 2 St. Ehrmann: Sieh bei B.

Das Pensum der Vorschule ist dasselbe wie früher.

Latein, 4 St. Ueber diesen Lehrgegenstand vgl. C.die Progymnasialclassen.

B. Die Bealclassen sechs Classen**).

NB.(Wir theilen hier nur das zur Zeit vom Normallehrplan noch Abweichende mit, und zwar wie dort nach Fächern geordnet.)

Religionslehre. A. Evangelische.

Classe VI, 2 St. wöch. Luley: Lehrbuch: Schäfer I. Theil. Die biblischen Ge- schichten des Alten Testaments nebst den dabei vermerkten Sprüchen; das Leben Jesu bis zum Antritt seines Lehramtes, einige Wunder und Gleichnisse Jesu; die zehn Gebote; das apostolische Glaubensbekenntniss; das Vaterunser; 4 Kirchenlieder.

Classe V, 2 St. Opel: Die biblische Geschichte des Alten Testaments(nach Schäfer II. Theil); im badischen Katechismus die christliche Sittenlehre; 4 Lieder gelernt.

Classe IV und III(gemeinschaftlich), 2 St. Opel: Bibellesen: Im ersten Halbjahr: Ausgewählte Stellen aus den poetischen und prophetischen Büchern des Alten Testaments. Im zweiten Halbjahre: Das Leben Jesu nach dem Evangelium Lukas mit ergänzenden Abschnitten aus den andern Synoptikern; im badischen Katechismus die christliche Glaubens- lehre das IV., V. und VI. Hauptstück; 4 Lieder gelernt.

*) Die Vorschule umfasst in Cl. 8 die Zeit vom 8. bis 9., in Cl. 7 die Zeit vom 9. bis 10. Lebensjahre als

Normalzeit, in Wirklichkeit oft vom 8. bis 12. Lebensjahre. *r) Die Realclassen umfassen in VI die Zeit vom 10. bis 11., in V vom 11. bis 12., in IV vom 12. bis 13.,

in III vom 13. bis 14., in II vom 14. bis 15., in I vom 15. bis 16. Lebensjahre als Normalzeit, in Wirklichkeit oft vom 12. bis 18., vereinzelt auch bis zum 21. Lebensjahre.