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in ihrem Abgangszeugniss ausdrücklich bemerkt ist, dass sie die Reife für Prima besitzen, ohne Aufnahmeprüfung in die Prima zuzulassen.
In der entsprechenden Weise ist bei dem Uebertritt eines Schülers aus einem Real- gymnasium in das andere, bezw. einer Realschule in die andere, zu verfahren.
Schüler einer Realschule, welche in ein Realgymnasium übertreten, sind ebenfalls in die entsprechende Classe dieser Anstalt aufzunehmen, wenn in dem Abgangszeugniss aus der Realschule ausdrücklich bemerkt ist, dass dieselben im Lateinischen die für die Aufnahme in die betreffende Classe des Realgymnasiums erforderlichen Kenntnisse er- worben haben.
4. Mit dem neuen Schuljahre zu Herbst 1884 trat als Gymnasial- und Realschul- Lehramts-Aspirant Dr. Karl Kaxg bei uns ein.
5. Am 21. December 1884 starb ganz plötzlich nach nur 1 ½ tägigem Kranksein ein braver und lieber Schüler der IV. Classe, Heinrich Meister aus Bad-Nauheim.
Am 13. Januar 1885 erfolgte der ebenfalls rasche Tod des an Scharlach erkrankten tüchtigen Schülers der 7. Classe, Richard Allendörfer.
6. Mit Genehmigung Grossh. Ministeriums etc. wird in Zukunft unser Schuljahr, wie an den anderen Anstalten, mit Ostern begonnen. Damit nun der Uebergang von unserem seit- herigen Schulanfang zu Herbst zu der neuen Einrichtung sich allmählich vollziehen kann, wurde die Zeit in möglich gleicher Weise getheilt, sodass der Schulschluss in diesem Jahr auf Pfingsten fällt. Im nächsten Jahre fällt derselbe dann definitiv auf Ostern. Da aber die Schüler der I. Classe, welche das Militärzeugniss erwerben wollen, zu Pfingsten ihr vorgeschriebenes Jahr noch nicht absolviert haben, müssen dieselben diessmal in dem am 28. Mai beginnenden neuen Schuljahr noch bis zum August die Schule fortbesuchen.
7. Wir theilen hier weiter im Interesse der Eltern, oder Vormünder den Inhalt einer früheren Verfügung Grossh. Ministeriums etc. mit, wonach diejenigen Schüler, die eine Aufnahmeprüfung in die Schullehrerseminarien machen wollen, auf die Anforderungen der Prüfungsordnung vom 10. Januar 1876 aufmerksam zu machen sind, wonach namentlich in Religion, Deutscher Sprache und Musik ein genügendes Resulsat der Prüfung erzielt werden muss.
8. Wie in früheren Programmen richten wir, gemäss den Bestimmungen von Seiten der oberen Behörde, die Anforderung an die Eltern, oder deren Stellvertreter, uns vertrau- liche, nicht anonyme Mittheilung machen zu wollen, wenn sie glauben bemerkt zu haben, dass ihre Söhne mit Arbeit überlastet seien, damit sofort Abhilfe geschafft werden kann.
9. Mit dem Beginn des eben ablaufenden Schuljahres trat Herr Heinrich Ehr- mann aus Poppelauer in Bayern, der neue Cantor der israelitischen Gemeinde, als israeli- tischer Religionslehrer ein.
10. Durch hohes Decret vom 16. Januar 1885 wurde der Schulamtsverwalter Joseph Luley zum definitiven Lehrer ernannt und am 27. desselben Mts. in's Amt eingeführt.
11. Durch Hohe Verfügung vom 9. April 1885 wurde Dr. Ihne zum provis. Lehrer an unserer Anstalt ernannt..
12. Allen Spendern von Geschenken für die Bibliothek, sowie für die Sammlungen sprechen wir hiermit unseren geziemenden Dank aus.
II. Nachricht
über die öffentlichen Feierlichkeiten.
Wegen der Verlegung des Schuljahresschlusses und der dadurch verkürzten Unterrichts- zeit findet diessmal keine öffentliche Prüfung statt.


