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III. Bekanntmachung.
a. Ueber Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realſchule.
Mit dem neuen Schuljahre, welches am 9. October beginnt, können in die Vorbereitungs⸗ claſſe Schüler vom 8. Lebensjahre an aufgenommen werden. Anmeldungen für Schüler dieſes Alters, ſowie für 10jährige in die VI. Realclaſſe und ältere in eine ihrem Alter entſprechende Claſſe können Dienstag den 7. October, Vormittags von 9—12 Uhr, in dem Realſchulgebäude(Con⸗ ferenzzimmer) unter Beibringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer, Gehurtsſcheinen und Impfſcheinen(für 12jährige Schüler über die Wiederimpfung) bei der unterzeichneten Behörde gemacht werden, worauf Mittwoch den 8. October, Vormittags 8 Uhr, für die aufzu⸗ nehmenden Schüler die Prüfung ſtattfinden wird.
Bedingungen für die Aufnahme in die Vorſchulclaſſen ſind bei 8jährigen Schülern Kenntnis der Addition und Subtraction mit ganzen unbenannten Zahlen, einige Sicherheit im Leſen und Schreiben deutſcher Schrift(letzteres noch ohne Feder)— bei den gjährigen Schülern geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, einige Sicherheit in der dem Alter entſprechenden Rechtſchreibung und im Gebrauch der drei erſten Grundrechnungsarten in ganzen unbenannten Zahlen und Kenntnis der elementaren Dinge in der Religionslehre— für die Aufnahme in die VI. Claſſe der Beſitz der aus dieſem Programm zu erſehenden Kenntniſſe der oberen Vorbereitungsabtheilung, beſonders der Anfangsgründe im Franzöſiſchen— für die höheren Claſſen ebenſo die Keuntniſſe der vorhergehenden Claſſen.
Wünſchenswerth iſt es im Intereſſe eines ſteten und gedeihlichen Fortſchrittes und der geſammten Entwickelung der Schüler, zumal bei der jetzigen Einrichtung und den dadurch-bedingten Anforderungen, daß diejenigen, welche unſere Anſtalt beſuchen wollen, dieſelbe ganz durchlaufen und nicht erſt ſpäter — am wenigſten erſt nach der Confirmation— in eine der nittleren Claſſen eintreten.
b. Schulgeld. Es zahlen die Schüler für das 8. Jahr in Claſſe 8 ein jährliches Schulgeld von 36 M. 9. 7
En„„„„„„„„ 36„ „, 1 0.„„„„ VI 2“ 48.., „„ 11.„„„„„„„ 48„ vierteljährlich im Voraus an „ 1 12. 1„„ IV„„„„ 48 7 den Rechner. 2„ 13.„„ III 1„ 7„ 60„ „„ 14„„ 2 1„„„„ 6„ 1„.„„„„„„„„
Freiſtellen giebt es für talentvolle, fleißige und brave Schüler auf Nachweis der Vermögens⸗ loſigkeit und guter Schul⸗ und Sittenzeugniſſe, welche bei der Direction einzureichen ſind.
Großherzogliche Direction der Realſchule zu Friedberg. Dr. Möller.


