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III. Bekanntmachung
a. über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realſchule.
Mit dem neuen Schuljahre, welches am 22. October beginnt, können in die Vorbereitungscelaſſe Schüler vom S8. Lebensjahre an aufgenommen werden. Anmeldungen für Schüler dieſes Alters, ſowie für 10 jährige in die VI. Realclaſſe und ältere in eine ihrem Alter entſprechende Claſſe können Samstag den 19. October, Vormittags von 9—12 Uhr in dem Realſchulgebäude(Conferenzzimmer) unter Beibringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer bei der unterzeichneten Behörde gemacht werden, worauf Montag den 21. October, Vormittags 8 Uhr, für die aufzunehmenden Schüler die Prüfung ſtattfinden wird.—
Bedingungen für die Aufnahme in die Vorſchulclaſſe ſind bei den Sjährigen Schülern Kenntniß der Addition und Subtraction mit ganzen unbenannten Zahlen, einige Sicherheit im Leſen und Schreiben deutſcher Schrift(letzteres noch ohne Feder)— bei den gjährigen Schülern geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, einige Sicherheit in der dem Alter entſprechenden Rechtſchreibung und im Gebrauch der drei erſten Grundrechnungsarten in ganzen unbenannten Zahlen und Kenntniß der elementaren Dinge in der Religionslehre— für die Aufnahme in die VlI. Claſſe der Beſitz der aus dieſem Programm zu erſehenden Kenntniſſe der bisherigen Vorbereitungsabtheilung, beſonders der Anfangsgründe im Franzöſiſchen— für die höheren Claſſen ebenſo die Kenntniſſe der vorhergehenden Claſſe.
Wuͤnſchenswerth iſt es im Intereſſe eines ſteten und gedeihlichen Fortſchrittes und der geſammten Entwickelung der Schüler, zumal bei der jetzigen Einrichtung und den dadurch bedingten Anforderungen, daß diejenigen, welche unſere Anſtalt beſuchen wollen, dieſelbe ganz durchmachen und nicht erſt ſpäter — am wenigſten erſt nach der Confirmation— in eine der nittleren Claſſen eintreten.
b. Schulgeld.
Alle Schüler zahlten bisher ohne Unterſchied der Heimath für das 8. Jahr in Claſſe 7b. ein jährliches Schulgeld von 12 fl. 9. 7a 12
10 2 2 7„ VI. 2„ 2 1 4 2
„.„„„.„„„„„. 121„.
„„ 11.„„„ VI.„„„„ 16„ vierteljährlich im Voraus an den „„ 1 2.„„ IV.„„„„ 1 8„ Rechner.
2 2 1 3. 2 2 III. 2 2 2 20
„ N 1 4. 2 2 II. 2 2 2 2 22 2
„ 2 15. 1 N 2 24
2 II 2 4„ 2 I 7. NB. Das Schulgeld wird demnächſt mit Genehmigung der Regierung erhöht werden.
Großherzogliche Direction der Realſchule zu Friedberg Dr. Möller.


