Jahrgang 
1869
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III. Bekanntmachung a. über Zeit und Bedingnugen. der Aufuahme in die. DLaiichul⸗ und Vorſchulclaſſe.

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Durch die Ekrichtung einer Vorſchulclaſſe können mit dem am 1. Juni 1869 beginnenden neuen Schuljahre auch Schüler vom vollendeten 9. Lebensjahre an aufgenommen werden. Anmeldungen für Schüler dieſes Alters können Donnerstag den 27. Mai, für die in die neue VI.(bisher IV.) Claſſe beſtimmten 10ährigen Schüler Freitag den 28. Mai auf dem Rathhausſaale von 912 Uhr unter Beibringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer bei der unterzeichneten Behörde gemacht werden, worauf Samstag den 29. Mai für die gjährigen, Montag den 31. Mai für die 10jährigen die Aufnahmsprüfung ſtattfinden wird. Bedingungen für die Aufnahme in die Vorſchulclaſſe ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, einige Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der 4 Grundrechnungsarten in ganzen unbenannten Zahlen und Kenntniß der elementaren Dinge in der Religionslehre für die Aufnahme in die VI. Claſſe ein größeres Maß von Kenntniſſen und Fertigkeiten in den zuvor genannten Unterrichtszweigen, ſowie Kenntniß der elementaren Begriffe in der Erdkunde. Der Eintritt in eine höhere Claſſe iſt bedingt durch den Beſitz der aus dieſem Programme zu erſehenden Kenntniſſe der nächſtvorhergehenden Claſſe. Wünſchenswerth iſt es im Intereſſe eines ſteten und gedeihlichen Fortſchrittes und der geſammten Entwickelung der Schüler, zumal bei der jetzigen Ein⸗ richtung und den dadurch bedingten Anforderungen, daß diejenigen, welche unſere Anſtalt beſuchen wollen, dieſelbe ganz durchlaufen und nicht erſt ſpäter am wenigſten erſt nach der Confirmation in einer der mittleren Claſſen eintreten.

b. Ueber Claſſeneintheilung und Schulgeld.

Durch die Umgeſtaltung und Erweiterung der Realſchule tritt von nun an eine andre Bezeichnung der Claſſen ein: Die neue I. Claſſe war bisher nicht vorhanden, II. Claſſe entſpricht der bisherigen Claſſe Ia

7 III.) 1 1 Ib IV. 7 II 7 V. 7 7 1 III VIa. IV

VIb. war bisher nicht vorhanden und ſ die Vorſchulclaſſe. Die bisherige Ausnahmeſtellung der auswärtigen Schüler, welche ein hoheres Schulgeld bezahlten, hört von jetzt an auf, und alle Schüler ohne Unterſchied zahlen in der Claſſe VIb ein jährliches Schulgeld von 12 fl.

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2 V 16 2

IV 18, vierteljährig im Voraus. III 2 N/ 20

2 II 2 2 22 2

I 2 2 24 N

Großherzogliche Direction der Realſchule zu Friedberg Dr. Möller.