Jahrgang 
1867
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III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Realſchule.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule für das mit dem 18. Juni beginnende neue Schul⸗ jahr können Samstag den 15. Juni, von 912 Uhr, in dem Realſchulgebäude unter Beibringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer bei der unterzeichneten Behörde gemacht werden, worauf am Montag den 17. Juni die Aufnahmsprüfung ſtattfinden wird. Das für die Aufnahme in die vierte Claſſe beſtimmte Alter iſt das zurückgelegte(oder doch in einigen Monaten erreichte) 10. Lebensjahr. Be⸗ dingungen der Aufnahme in dieſe Claſſe ſind: geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateini⸗ ſchen Schrift, ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grundrechnungs⸗ arten in ganzen Zahlen und Kenntniß der elementaren Dinge in der Religionslehre, der Erd⸗ und Naturkunde. Den Eintritt in eine höhere Claſſe bedingen die aus dieſem Progamme zu erſehenden Vorkenntniſſe der nächſtvorhergehenden Claſſe. Wünſchenswerth iſt es im Intereſſe eines ſteten und gedeihlichen Fortſchrittes und der geſammten Entwickelung der Schüler, daß diejenigen, welche unſere Anſtalt beſuchen wollen, dieſelbe von unten an ganz durchlaufen und nicht erſt ſpäter in eine der mittleren Claſſen eintreten.

. 4 Großherzogliche Direction der Realſchule zu Friedberg Dr. Möller.