Jahrgang 
1865
Einzelbild herunterladen

15

6) Am 16. Juni 1864 wurden die Lehrer Eger und Frohnhäuſer in den Dienſt eingewieſen.

7) Durch Reſcript Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direction vom 14. November

1864 wurde der Reallehrer Guſtav Eger als Lehrer der franzöſiſchen und eng⸗ liſchen Sprache der techniſchen Schule zu Darmſtadt zugewendet. 8) Die durch Verſetzung des Lehrers Eger erledigte Stelle wurde zufolge Verfügung Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direction vom 2. Januar dem evang. Pfarrvicar Karl Hanſtein übertragen, und hat derſelbe ſeine dienſtliche Ver⸗ richtung am 16. deſſelben Monats angetreten.

9) Die durch Verſetzung des Hülfslehrers Weifenbach vacant gewordene Stelle eines Schreiblehrers ging am 4. November 1864 auf den Schulvicar Weinel über.

10) Da die ſeitherige Einrichtung bezüglich des Religionsunterrichts für die katholiſchen Realſchuler, wornach dieſelben gemeinſchaftlich mit den Schülern der Stadtſchule in der Religion unterrichtet wurden, inſofern für ungeeignet erkannt worden war, als die katholiſchen Religionsſtunden mit andern Unterrichtsſtunden collidirten, wodurch den katholiſchen Schülern ein nicht unbedeutender Theil des Unterrichts entging: ſo wurde von Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direction am 14. Juli 1864 verfügt, daß eine Einrichtung getroffen werde, wornach der katho⸗ liſche Religionsunterricht in ſchulfreien Stunden an der Realſchule ſelbſt ertheilt werde. Demgemäß ward zwiſchen der Direction der Realſchule und dem katho⸗ liſchen Pfarramt zu Ockſtadt eine Einrichtung verabredet, wornach die katholiſchen Schüler der Realſchule in 2 Abtheilungen, jede in 2 Stunden wöchentlich, Reli⸗ gionsunterricht im Realſchulgebäude erhalten ſollen. Nachdem dieſem Ueberein⸗ kommen die Genehmigung hoher Behörde durch Reſcript vom 4. Oktober 1864 ertheilt worden, iſt die Einrichtung ſelbſt mit Beginn des Winterhalbjahres in's Leben getreten.

11) Mittels Allerhöchſten Decrets vom 20. Oktober 1864 ward der Lehrer an der Realſchule zu Mainz Ferdinand Albert zum Director der Realſchule ernannt.

12) Nachdem bereits auf dem Landtag von 1857/59 ein Antrag auf Be⸗ willigung eines Staatsbeitrags zu den Koſten der hieſigen Realſchule eingebracht, dieſer Antrag aber, obwohl von der zweiten Kammer genehmigt, von der erſten Kammer abgelehnt worden war, wurde derſelbe Antrag auf dem gegenwärtigen Landtag durch den Abgeordneten unſerer Stadt erneut und hat diesmal ein beſſeres Schickſal erfahren, indem beide Kammern dem Antrag des Ausſchuſſes auf Be⸗ willigung eines jährlichen Staatsbeitrags von 600 fl. zu den Koſten der Realſchule beitraten. Indem wir dieſe erfreuliche, für das Gedeihen unſerer bis dahin auf ſtädtiſchen Kräften beruhenden Anſtalt gewiß nicht unwichtige Thatſache hiermit regiſtriren, müſſen wir die Urſache des günſtigen Ausgangs der betreffenden ſtändiſchen Verhandlung hauptſächlich in der gründlichen und erſchöpfenden Motivirung des Antrags finden und dürfen mit Rückſicht hierauf nicht unterlaſſen, ſowohl dem Abgeordneten Herrn Dr. Stockhauſen, als den ſeitherigen Director der An⸗ dn, Herrn Steinberger, für den Eifer und die Umſicht, womit dieſelben dem ntereſſe unſerer Stadt und Schule dienten, den gebührenden Dank im Namen der Anſtalt auszuſprechen.

13) Die Stelle eines Schreiblehrers der Anſtalt, die ſeit dem 4. November