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täuſcht. Um ſo mehr aber fühle ich mich beim Rückblick auf das abgelaufene Schuljahr gedrungen, ſämmtlichen Herren Collegen für die Veranſtaltung der ſchönen Feierlichkeit, durch welche ſie meinen Dienſtantritt zu einem erhebenden Feſte für mich gemacht haben, das mir zeitlebens eine theure Erinnerung bleiben wird, auch hier meinen aufrichtigſten und wärmſten Dank zu ſagen.—
Einen beſonderen Dank bringe ich noch Herrn Collegen Klein dar, welcher mich bei Uebergabe der ein halbes Jahr lang von ihm geführten Direktorial⸗ geſchäfte in zuvorkommendſter Gefälligkeit mit allen Verhältniſſen der Schule vertraut gemacht und mir durch die allſeitige Unterſtützung, deren ich mich von ihm zu er⸗ freuen hatte, die Orientirung in meinem neuen Wirkungskreis ſehr erleichtert hat. Möge er verſichert ſein, daß ich die treue Fürſorge, die er während des halbjährigen Proviſoriums unſrer Anſtalt, und die echt collegialiſche Geſinnung, die er mir ſelbſt bei und ſeit meinem Dienſtantritt erwieſen hat, ſtets werth ſchätzen und in dank⸗ barer Erinnerung bewahren werde.
2) Unterm 7. Juni 1861 ſchenkte Herr Hofrath Dr. Pilger dahier unſrer Schulbibliothek das werthvolle Werk:„Geſchichte der merkwürdigſten Reiſen zu Waſſer und zu Land ſeit dem 12. Jahrhundert, von Th. Fr. Ehrmann. Frank⸗ furt 1792, 22 Bände,“ und es gereicht uns zum Vergnügen, dem Herrn Geber für dieſe ſchätzbare Gabe, ſowie für die unſrer Anſtalt dadurch bewieſene freund⸗ liche Geſinnung unſern wärmſten Dank hier öffentlich zu wiederholen.
3) Unterm 16. Juli genehmigte Großherzogliche Oberſtudien⸗Direktion zufolge eines im Einverſtändniß mit dem hieſigen Gemeinderathe von Großherzoglicher Localcommiſſion für die Realſchule geſtellten Antrags, daß vom Jahr 1862 an jeder neu in die Realſchule eintretende Schüler ein Eintrittsgeld von 2 fl. 42 kr. an die Schülerbibliothek zu entrichten habe.
4) Ebenſo wurde unterm 29. Auguſt 1861 auf Antrag der Localbehörde von Großherzoglicher Oberſtudien⸗Direktion genehmigt, daß das in der Realſchule zu bezahlende Schulgeld von Schuljahr 1862—1863 an in folgender Stufenfolge zu erheben ſei: G
a. in der IV. Klaſſe von einheimiſchen Schülern 12 fl., von auswärtigen 16 fl.; b. in der III. Klaſſe 14 fl., beziehungsweiſe 18 fl.; c. in der II. Klaſſe 16 fl., beziehungsweiſe 20 fl.;. 1 d. in der I. Klaſſe 18 fl., beziehungsweiſe 22 fl. 5
Zugleich wurde weiter feſtgeſetzt, daß dieſes Schulgeld mittelſt vierteljährlicher Vorausbezahlung zu entrichten ſei und daß jeder Schüler, der innerhalb eines Vierteljahrs in die Schule eintritt, das ganze Schulgeld für das daſſelbe zu bezahlen habe.


