VI. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt.
Das neue Schuljahr beginnt am 3. Juni 1861. An dieſem Tage finden Morgens um 8 Uhr die Verſetzungen der bisherigen Schüler ſtatt. Die zur Aufnahme angemeldeten Schüler haben ſich mit dem nöthigen Schreibzeug verſehen Nachmittags um 2 Uhr zur Pruͤfung im Realſchulgebäude einzufinden.
Wer in die unterſte Klaſſe aufgenommen zu werden wünſcht, muß das zehnte Lebensjahr zurückge⸗ legt haben, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Nechtſchreibung einige Sicherheit, im Rechnen die Kenntniß der vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, in Religion, Geſchichte und Geographie die jenem Alter entſprechenden elementaren Kenntniſſe beſitzen.
Die Aufnahme in eine höhere Klaſſe iſt durch die Kenntniß der in der vorausgehenden Klaſſe vor⸗ genommenen Lehrgegenſtände bedingt.
Jeder aufzunehmende Schüler hat ein Zeugniß über ſeinen bisherigen Schulbeſuch und einen Zettel mitzubringen, welcher Vor⸗ und Zuname, ſowie den Geburtstag des Schülers, ferner Stand und Wohnort des Vaters, resp. Pflegers enthält.
Dringend angerathen wird, die Zoͤglinge der Realſchule alle Klaſſen derſelben er⸗ ledigen zu laſſen, weil nur in dieſem Fall etwas Erſprießliches und Tüchtiges erreicht werden kann. Was insbeſondere die Söhne auswärtiger Eltern betrifft, ſo iſt im wohlverſtandnen Intereſſe der Kinder ſehr zu wünſchen, daß dieſelben, wenn nicht ſchon im 10., ſo doch nicht ſpäter als im 11. Jahr unſerer Anſtalt übergeben werden, damit deren Alter und Wiſſen möglichſt im Einklang mit dem Unterrichtsplan der Schule ſtehe und etwaige Lücken im Wiſſen noch auszufüllen ſind.
Das jährliche Schulgeld beträgt für die hieſigen Schüler in der 4. Klaſſe 12 Gulden, in der 3. und 2. Klaſſe 14 Gulden, in der 1. Klaſſe 16 Gulden, für die Auswärtigen jeder Klaſſe beträgt es 4 Gulden mehr und iſt vierteljährlich an den Stadtrechner Herrn Vogt zu bezahlen und zwar von den Aus⸗ wärtigen am Anfang jeden Quartals. Außerdem hat jeder neue Schüler 30 Kreuzer an den Rechner der Schülerbibliothek, Herrn Dr. Schmid, zu entrichten.
Für die Großherzogliche Realſchul⸗Direktion:
Klein,
Großherzoglicher Reallehrer.


