§. Mitteilungen.
1. Das Schulgeld beträgt jährlich 200 RM. und iſt mit je 17 RM. zu Anfang der beiden erſten, mit 16 zu Anfang des dritten Monats jedes Vierteljahres im voraus zu zahlen. Freiſtellen können bedürftigen Schülern mit guten Leiſtungen und einwandfreier Führung verliehen werden. Geſuche darum ſind in jedem Jahre erneut nur an den unterzeichneten Direktor zu richten, die Geſamtkonferenz der Lehrer iſt dafür allein zuſtändig.
2. Bücher aus der Hülfsbücherei werden ohne beſonderes Geſuch verliehen, aber nur unter der Vorausſetzung, daß ſie rechtzeitig und in gutem Zuſtande zurück⸗ geliefert werden; ſonſt muß Erſatz gefordert und von weiterer Verleihung abgeſehen werden.
3. Dauernde Verbindung der Eltern mit der Schule iſt dringend erwünſcht. Es hat ſich als notwendig herausgeſtellt, die in voller Penſion in der Stadt wohnen⸗ den Schüler mehr als bisher zu überwachen. Deshalb empfehlen wir dringend, auch bei der Wahl der Penſionen vorher unſern Rat einzuholen. Jeder Lehrer hat an einem Tage der Woche, der Direktor an mehreren Sprechſtunde. Selbſtver⸗ ſtändlich ſind wir— beſonders für die Eltern der auswärtigen Schüler— nach vor⸗ heriger Verabredung, in dringenden Fällen auch ohne ſolche, auch ſonſt zu ſprechen. Erwünſcht iſt es, daß hiervon gleich zu Anfang des Schuljahres und in ſeinem Ver⸗ laufe reichlich Gebrauch gemacht wird.
Eine Anfrage nach den Leiſtungen erſt kurz vor der Verſetzung iſt unzweck⸗ mäßig. Ueber Verſetzungsausſichten kann vielfach gerade dann keine Auskunft erteilt werden, noch weniger übt ein ſolcher Beſuch Einfluß aus auf das Ergebnis, das ja kurz darauf den Eltern ohnehin mitgeteilt wird.
4. Ferienordnung für 1930/31:
Schluß Beginn des Unterrichts Oſtern: Mittwoch, 9. April Mittwoch, 23. April Pfingſten: Freitag, 6. Juni Dienstag, 17. Juni Sommer: Freitag, 4. Juli Donnerstag, 7. Auguſt Herbſt: Freitag, 3. Oktober Mittwoch, 15. Oktober
Weihnachten: Sonnabend, 20. Dez. Donnerstag, 8. Januar Oſtern 1931: Dienstag, 31. März
Frankenberg, April 1930.
Dr. Sarl Heinze
Studiendirektor.
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