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Die Aufnahmeprüfung am 29. u. 30. März beſtanden 15 Frankenberger und 12 Auswärtige.. Das Schuljahr ſchließt am 9. April mit einer Morgenandacht nach dem Unterricht.
M 7. Verfügungen und Erlaſſe der Behörde.
Der Preußiſche Miniſter für Wiſſenſchaft, Kunſt und Volksbildung.
1. 2. 8. 26. Verbot des Boxens im Turnunterricht, in den Räumen und auf den Plätzen der Schule.
2. UII 31 132 v. 23. 7. 26. Beauftragung des Studienrats am Staatl. Wilhelms⸗ gymnaſium zu Kaſſel Dr. Carl Heinze mit der Leitung der Edertalſchule.
3. 18. 1. 27. Errichtung einer pädagogiſchen Akademie auf ſimultaner Grundlage in Frankfurt a. M. Anfang Mai.
„Für die Aufnahme gelten die Beſtimmungen meiner Bekanntmachung vom 1. No⸗ vember 1926. UIII 2459 II, UII I.(Zentralblatt für die geſamte Unterrichtsverwal⸗ tung in Preußen, 1926, Heft 22, S. 388)“.
4. UII 30002 v. 21. 1. 27. Endgültige Uebertragung der Leitung der Edertal⸗ ſchule an den vom Staatsminiſterium am 21. 1. mit Wirkung vom 1. 1. ernannten Studiendirektor.
M §. Mitteilungen an die Schüler und ihre Eltern.
1. Das Schulgeld beträgt jährlich 200 Mk. und iſt mit je 17 Mk. zu Anfang der beiden erſten, mit 16 Mk. zu Anfang des dritten Monats jedes Vierteljahres im voraus zu zahlen. Pünktliche Zahlung iſt ſchon wegen geordneter Kaſſenführung dringend erwünſcht. Geſuche um Freiſtellen, die nur an Schüler mit einwandfreier Führung und guten Leiſtungen verliehen werden, ſind zu Anfang des Schuljahres auch für diejenigen Schüler neu einzureichen, die bisher Freiſtelle gehabt haben. Zur Vermeidung von Rückfragen empfiehlt es ſich, die Bedürftigkeit ausführlich darzulegen, nötigenfalls behördlich beſcheini⸗ gen zu laſſen.
2. Zur Entleihung von Schulbüchern aus der Hilfsbücherei bedarf es nur der vom Vater oder deſſen Stellvertreter ausgeſprochenen Bitte. Für ſchonende Behandlung der Bücher ſind die Schüler verantwortlich.
3. Um ein engeres Zuſammenarbeiten zwiſchen Schule und Elternhaus zu er⸗ reichen, iſt der Beſuch der Eltern bei den Lehrern und dem Direktor jederzeit erwünſcht. Erfahrungen lehren, daß eine erſt kurz vor dem Verſetzungstage herbeigeführte Beſprechung zu ſpät erfolgt.


