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Eine Ergänzungsprüfung im Lateinischen für Oberrealschulabiturienten fand unter Leitung des Direktors im Juni 1914 statt. Von den Prüflingen bestanden drei, von den uns fberwiesenen auswärtigen Notabiturienten sieben die Prüfung.
Das Königliche Pädagogische Seminar.
Am 21. September 1914 hielt Herr Geheimer Regierungs- und Provinzialschulrat Dr. Kaiser die Seminarrevision ab. In den Herbstkursus traten die Herren Theodor Bauerschmidt, Adolf Canné, Friedrich Jung, Dr. Friedrich Keyl, Paul Schmidt, Dr. Jakob Staab.
Auf Antrag des Unterzeichneten wurde durch die Königliche Behörde die Leitung des Seminars dem Universitätsprofessor a. D. Herrn Dr. Theobald Ziegler übertragen. Zu Lehrern wurden vom Provinzialschulkollegium die Herren Professoren Bender, Dr. Richter und Oberlehrer Dr. Breucker ernannt. 3
VI. Einige Mitteilungen an die Eltern oder ihre Stellvertreter.
1. Über die Aufgabe und die Berechtigungen des Real-Gymnasiums:
Nach dem Allerhöchsten Erlasse vom 26. November 1900 ist das Real-Gymnasium in der Erzichung zur allgemceinen Geistesbildung als gleichwertig mit dem Gymnasium anzusehen.
a) Die Real-Gymnasien haben wie die Gymnasien die Aufgabe, die männliche Jugend zu einer höheren allgemeinen Bildung zu führen, uud haben mit ihnen alle Lehrgegenstände gemeinsamaußer dem Griechischen, dessen literarische Meisterwerke in guten deutschen UÜbertragungen zum Verständnis der Schüler gebracht werden. Das Latein treiben sie in etwasgeringerem Umfange als jene, in größerem Französisch und Englisch, Naturwissenschaften und Ma- thematik.
Das Reifezeugnis berechtigt zu sämtlichen Studien(mit vorläufiger Ausnahme der
Theologie) an Universitäten, technischen Hochschulen, Berg- und Forst-
Akademien und zu den einschlägigen Staatsprüfungen, zur Offizierslauf-
bahn im Heer und auf der Flotte ohne vorausgegangene Fähnrichs- oder See-
kadettenprüfung, zur höheren Beamtenlaufbahn im Post- und Telegraphen-,
Eisenbahn-, Bank-, Zoll- und Steuerwesen.
c) Es wird erwartet, daß die einem Real-Gymnasium zugeführten Schüler dessen Lehrgang bis ans Ende durchlaufen, da die Ausbildung der aus den mittleren Klassen austretenden Zöglinge eine unfertige ist.
2. Die Zahl der deutschen Realgymnasien ist in stetigem Wachsen. Zurzeit gibt es in Deutschland 344 Realgymnasien und Realprogymnasien, davon 243 allein in Preußen, unter denen 158(121 in Preußen) Reformschulen sind.
3. Die hiesiege„zZentrale für Berufsberatung und Lehrstellenvermitt- lung“, Stoltze-Straße 22 I, ein gemeinnütziges Unternehmen ohne Gebührenerhebung, will die Eltern bei der Berufswahl ihrer Söhne unterstützen und jungen Leuten, die wegen des Ein- tritts in kaufmännische, gewerbliche, wissenschaftliche, technische, militärische oder verwal- tende Berufe Rat suchen, sachkundige Auskunft erteilen.
4. Anträge auf Bewilligung von Freistellen sind bei den städtischen Schul- behörden(Rathaus, Gr. Kornmarkt 2) schriftlich einzureichen, im Falle des UÜbergangs zu einer höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober.
5. In Rücksicht auf Konfirmanden wird in den Klassen Unter- und Ober- tertia am Montag und Donnerstag die 6. Stunde von wissenschaftlichem Unterricht freigehalten.
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