Jahrgang 
1930
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1. bis 5. Februar: Schriftliche Reifeprüfung.

21. Februar: Mozart-Beethoven-Abend zugunsten des Schülerorchesters unter Mitwirkung des Streichquartetts Gebr. Grundner und R. Tebr oke.

28. Februar: Wandertag. Die Obersekunden besichtigen die Druckerei derVolksstimme.

25. Februar: II. Turnprüfung der Abiturienten, 5. und 6. März mündliche Reifeprüfung unter dem Vorsitz des Direktors.

6. März: Die beiden Obersekunden besuchen das städtische Gaswerk im Osthafen.

15. März: Feierliche Entlassung der Abiturienten.

18. März: Gedenkfeier für die im Weltkrieg Gefallenen. Ansprache: Studienassessor Schweikart. 22. März: Die Quarta besucht das Historische Museum.

8. April: Wandertag. Die Obersekunden besichtigen die Brotfabrik und die Molkerei im Ost- hafen, die Sexta b den Zoologischen Garten.

9. April: Jahresschlußfeier.

VII. Erlasse und Verfügungen der Behörden

20. 2. 28(Min.-Erl.): Die zu einem technischen Studium entschlossenen Oberprimaner müssen sich 6 Monate vor ihrer Reifeprüfung nach den für ihre praktische Ausbildung zu beachten- den Vorschriften und Richtlinien erkundigen(Anschriften der Praktikantenämter sind bei der Schule zu erfahren) und sich rechtzeitig eine Praktikantenstelle sichern.

22. 1. 29(Min.-Erl.): Betr. Ausbildung von Volksschullehrern.

Gesuche um Aufnahme in eine der Pädagogischen Akademien sind bis spätestens zum 10. März jedes Jahres un- mittelbar an den Direktor der betr. Akademie zu richten. Beizufügen sind: 1. ein Lebenslauf mit Angabe des Be- kenntnisses, 2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über ihr voraussichtliches Bestehen, 3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes, 4. ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit, 5. ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist. Nach Ablauf der Meldefrist werden die Bewerber, die für die Aufnahme in Betracht kommen, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Ferligkeiten am Akademieort einberu- fen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nach- singen und miederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige Klavier oder Orgel müssen die Grundlagen vorhanden sein. Arbeits- pläne und weitere Auskünfte sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Näheres ist auch zu ersehen aus dem Merkblattder Volksschullehrer(B 4 der unter III k. S. 16 erwähnten Sammlung).

VIII. Mitteilungen an die Eltern

a) Zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ist reichliche Benutzung der von den Lehrern angesetzten wöchentlichen Sprechstunden sehr erwünscht. Die Zeiten werden auf dem Stundenplan im unteren Flur bekannt gegeben. Vorherige Anmeldung ist nötig, wenn es sich um Auskünfte über den Stand der Leistungen handelt.

b) In den Unter- und Mittelklassen ist den Schülern die sorgfältige Führung von Aufgaben- büchern vorgeschrieben, die seitens der Schule regelmäßig überwacht wird, so daß die Eltern in der Lage sind, die Erledigung der häuslichen Arbeiten nachzuprüfen.

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