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3. Befreiung von Unterrichtsgegenständen, wahlfreier und technischer Unterricht,
Vom evangelischen Religionsunterricht waren wegen Teilnahme am Konfirman- denunterricht befreit: im Sommer 19, im Winter 22 Schülerinnen. 4
Der technische Unterricht.
Vom Turnunterricht waren auf Grund ärztlichen Zeugnisses befreit: im Sommer 35= 7,5% im Winter 36= 7,7%
An dem wahlfreien Nadelarbeitsunterricht in Klasse I— IV nahmen teil: im Sommer 122 65% im Winter 121= 65%
Von den Schülerinnen der Klassen V— IX waren befreit: im Sommer 7= 3% im Winter 10= 4,2%
Im Gesangunterricht wurden die Klassen I— II gemeinsam unterrichtet. Befreit waren auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses:
im Sommer 34= 9,7%
im Winter 36= 10,4%
Vom Zeichenunterricht waren auf Grund ärztlichen Zeugnisses befreit: im Sommer 25= 7% im Winter 27 7,9„%
Vom Schreibunterricht waren auf Grund ärztlichen Zeugnisses befreit:
im Sommer 4 1,7% im Winter 5 2,1%
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