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Ferienverlängerung kann nur auf Grund eines eingehend begründeten ärztlichen Wunsches vom Direktor bewilligt werden.
Eltern, die ihre Töchter auf die Studienanstalt oder das Oberlyzeum zu schicken beabsichtigen, werden dringend gebeten, vorher mit dem Klassenvorstand und dem Direktor Rücksprache zu nehmen. Mit Mädchen, die für wissenschaftliches Denken nur durchschnittliche Begabung haben, sollte man einen solchen Versuch nicht machen, der ihnen nicht nur alle Lebensfreude nehmen, sondern auch ihrer Gesundheit nachteilig sein kann. Die Schülerinnen aber nach einem mißlungenen Versuch mit der Studien- anstalt ins Lyzeum zurücktreten zu lassen, ist auch höchst mißlich; da sie ihre ganze Kraft auf Latein und Mathematik geworfen haben, sind sie in anderen Fächern zurück- geblieben; und dabei sind sie durch das Scheitern ihres Planes entmutigt.
Die Mädchen, welche Konfirmationsunterricht haben, können vom Religions- unterricht befreit werden. Ich bitte aber die Eltern, im Interesse ihrer Kinder von diesem Recht womöglich keinen Gebrauch zu machen. Der pfarramtliche Religions- unterricht verfolgt ganz andere Zwecke als der der Schule und kann das Pensum eines bestimmten Jahres auf keine Weise ersetzen. In den Klassen, um die es sich haupt- sächlich handelt, der III. und II., befaßt sich der Religionsunterricht besonders mit Kirchengeschichte und bietet dadurch eine unentbehrliche Ergänzung des Unterrichts in der Weltgeschichte. Er hat die Aufgabe, die geistigen Strömungen der verschiedenen Epochen auf dem wichtigsten Gebiete, dem religiösen, zu verfolgen und dadurch einer- seits die Geschichtsanschauung zu bereichern und zu vertiefen, andrerseits einen Grund zu legen für die Gewinnung einer eigenen Weltanschauung. Dadurch ist der Religions- unterricht gerade für die älteren Schülerinnen von allergröôßtem Wert, und es ist sehr zu bedauern, wenn er versäumt wird. Die Belastung durch die beiden Konfirmanden- stunden ist ja auch an sich nicht so schwer; und an häuslicher Arbeit verlangen viele der Herren Geistlichen wenig oder garnichts. Daß die Pfarrer auf demselben Stand- punkt stehen, zeigt ein sehr klarer Aufsatz von Herrn Pfarrer Lic. Lueken in Heft 11, Jahrg. 13 der Monatsschrift„Evangelische Freiheit“. Es heißt da u. a.:„Es ist ein Unding, die Kinder während des Jahres des Konfirmandenunterrichts vom Religions- unterricht in der Schule zu dispensieren.“
Wer seiner Tochter die Bildung eines Lyzeums geben will, tut gut daran, sie spätestens von der VII. Klasse an zu uns zu schicken. Durch den Eintritt in eine höhere Klasse werden den Schülerinnen Schwierigkeiten bereitet, die oft nicht gering sind.
Gesuche um Freistellen sind bei dem Kuratorium der höheren Schulen bis zum 1. April oder 1. Oktober, im Falle des ÜUbertritts aus einer anderen Schule aber bis zum 15. Januar ohne Beifügung eines Schulzengnisses einzureichen.
Das Schultelephon ist für den amtlichen Verkehr bestimmt. Zu Anfragen bei dem Direktor oder einem Lehrer darf es nur in dringenden Fällen benutzt werden.
Nadelarbeitsausstellung: Donnerstag, 2. bis Samstag, 4. April von
10— 1 Uhr und Donnerstag und Freitag nachmittags von 3— 6 Uhr im Nadelarbeitssaal.
Zeichenausstellung: Donnerstag, 2. bis Samstag, 4. April von 9— 1 Uhr und Donnerstag und Freitag nachmittags von 3—5 Uhr im Zeichensaal.
Die Aufnahme- bezw. Nachprüfung der für die Klassen IX—X angemeldeten Schülerinnen findet Dienstag, den 21. April, morgens um 8 Uhr statt.


