— 20—
Die kurzen Ausarbeitungen. Alle 3— 4 Wochen mußten die Schülerinnen der vier oberen Klassen, um sich im Gebrauch der deutschen Sprache zu üben, einen ihnen durch den Unterricht be-
kannten Gegenstand aus dem Gebiete des Französischen, des Englischen, der Geschichte, der Erdkunde, der Physik oder der Naturkunde in der Schule schriftlich behandeln.
Befreiung von Unterrichtsgegenständen, Wwahlfreier und technischer Unterricht.
Vom evangelischen Religionsunterricht waren wegen Teilnahme am Konfirmanden- unterricht befreit: 13 Schülerinnen.
Der wahlfreie israelitische Religionsunterricht:
Klasse-II, 2 Std. Seligmann(4 Schülerinnen). Das Wichtigste aus der Glaubenslehre. Religionsgeschichte vom Abschluß der Bibel bis zum Ende des Mittelalters.
Klasse III—IV, 2 Std. Seligmann(25 Schülerinnen) Das Wichtigste aus der Pflichtenlehre. Religionsgeschichte von der biblischen Zeit bis zur Zerstörung des zweiten Tempels.
Klasse Va und b, 2 Std. Strauß(12 Schülerinnen). Nachbiblische Geschichte bis zur Zerstörung des 2. Tempels. Erlernen einiger Psalmen und'Sprüche. Lesen geeigneter Kapitel aus dem 2. Buch Moses. Kurzer Überblick über die Landeskunde von Palästina. Bibelkunde. Festzyklus.
Klasse VI—VII, 2 Std. Neu(21 Schülerinnen). Erzählungen nach Auerbachs „biblischer Geschichte“ von der Geburt Samuels bis zum Untergange des Reiches Juda. Psalm 15, 100, 130. Die jährlichen Feiertage.——
Klasse VIII—IX, 2 Std. Strauß(24 Schülerinnen). Ausgewählte Erzählungen von der Zeit der Wüstenwanderung an bis zum babylonischen Exil. Kleine Gebete und Sprüche.
Klasse X, 2 Std. Neu(12 Schülerinnen). Ausgewählte Erzählungen aus der biblischen Geschichte von der Erschaffung der Welt bis zum Durchzug der Israeliten durch das Schilfmeer. Kleine Gebete.
Der technische Unterricht.
Vom Turnunterricht waren auf Grund ärztlichen Zeugnisses 44= 10% befreit. An dem wahlfreien Nadelarbeitsunterricht in Klasse—IV nahmen teil
im Sommer 105= 65%
im Winter 94= 58%. Von den Schülerinnen der Klassen V—IX waren befreit 27= 11%. Im Gesangsunterricht wurden die Klassen I-—II, die beiden III. und die beiden
IV. gemeinsam unterrichtet. Befreit waren auf Grund ärztlichen Zeugnisses 37= 12%.
Vom Zeichenunterricht waren auf Grund ärztlichen Zeugnisses 35= 11% befreit. Vom Schreibunterricht waren auf Grund ärztlichen Zeugnisses 17= 11% befreit.


