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Der Hausvorstand hat dem Schulleiter von jeder ansteckenden Krankheit eines Schülers seiner Behausung unverzüglich Mitteilung zu machen.
Bei Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest, Pocken, Rotz, Rückfallfieber, Typhus ist ein Schulbesuch auch dann nicht gestattet, wenn nur der Verdacht einer Erkrankung besteht. Das Gleiche gilt für gesunde Schülerinnen, in deren Behausung eine der in der Gruppe 1 genannten Krankheiten aufgetreten ist.
Um einer Verbreitung übertragbarer Krankheiten tunlichst entgegenzuwirken, ist die Befolgung nachstehender Vorschriften notwendig:
1. Der Verkehr der vom Unterricht ferngehaltenen Schülerinnen mit anderen Kindern muß auch außerhalb der Schule, z. B. auf der Straße und öffent- lichen Plätzen, möglichst eingeschränkt werden.
2. Die Schülerinnen dürfen keine Behausungen betreten, in denen sich mit über- tragbaren Krankheiten behaftete Personen befinden. Die Begleitung der an ansteckenden Krankheiten Verstorbenen ist verboten.
3. Erkrankt gewesene Schülerinnen haben vor ihrer Wiederzulassung zum Schulbesuch zu baden; ihre Wäsche, Kleidung und persönlichen Gebrauchs- gegenstände müssen vorschriftsmäßig gereinigt, bezw. desinfiziert werden. Für die Zulassung zur Schule genügt darüber eine ärztliche Bescheinigung.
4. Bei Erkrankung an Diphterie oder Pocken wird allen Personen, welche mit dem Erkrankten in Berührung gekommen sind, dringend angeraten, sich durch Impfung immunisieren zu lassen und bei Genickstarre, Scharlach oder Diph- terie täglich Rachen und Nase mehrmals mit einem desinfizierenden Mund- wasser auszuspülen.
5. Ist eine Schülerin der Tuberkulose verdächtig, so ist ein Arzt zu befragen und der Auswurf bakteriologisch untersuchen zu lassen.
Diese Vorschriften greifen tief in das Familienleben ein. Ihre Durchführung ist aber unbedingt notwendig, soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten er- folgreich sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Elternhaus in richtiger Er- kenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Bestrebungen der Behörde unterstützt und den Schulen ihre Pflicht in der gesundheitlichen Fürsorge für die ihr anvertrauten Schüler durch selbsttätige Mithilfe erleichtert.
Von Montag, dem 3. bis Mittwoch, den 5. April, werden im Zeichensaal und im Handarbeitssaal die Arbeiten unserer Schülerinnen ausgestellt werden. Hierzu wie auch zu der Schlußfeier(Mittwoch, den 5. April, morgens 9 Uhr) beehre ich mich, die hohen Behörden, die Freunde der Viktoriaschule und die hochgeschätzten Eltern unserer Schülerinnen ergebenst einzuladen.


