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Gegenständen. Die deutsche und die lateinische Druckschrift. Lautier- und Buchsta- bierübungen. Uebungen im Abschreiben. Kleine Diktate und Niederschriften aus dem Gedächtnis. Einige Gedichte wurden gelernt.
Rechnen: 3 Std. Strauß. Die vier Grundrechnungsarten im Zahlenraum von 1—20.
Turnen und Singen: 2 Std. Strauß. Leichte Freiübungen und Ordnungs- übungen. Lieder und Spiele.
Befreiung von Unterrichtsgegenständen, faknltatirer und technischer Unterricht.
Vom evangelischen Religionsunterricht waren wegen des Konfirmandenunter- richts befreit 30 Schülerinnen.
Der wahlfreie israelitische Religionsunterricht:
Klasse I—IV, 2 Std. Seligmann(29 Schülerinnen). Bibelkunde, Bibellesen. Die 10 Gebote mit ausführlicher Erläuterung.
Klasse Va und b. 2 Std. Strauß(12 Schülerinnen). Die nachbiblische Ge- schichte aus der Zeit des 2. Tempels. Erlernen einiger geeigneter Psalmen und Sprüche. Der Festzyklus. Landes- und Bibelkunde.
Klasse VI— VII. 2 Std. Strauß(26 Schülerinnen). Die Erzählungen der biblischen Geschichte in chronologischer Reihenfolge von der Erschaffung der Welt bis zur Richterzeit. Erlernen einiger Psalmen und Sprüche.
Klasse VIII—IX. 2 Std. Strauß(18 Schülerinnen). Ausgewählte Erzählungen aus der biblischen Geschichte von der Zeit der Wüstenwanderung bis zum Exil.
Klasse X. 2 Std. Strauß(12 Schülerinnen). Ausgewählte Erzühlungen aus der biblischen Geschichte von der Erschaffung der Welt bis zum Auszug aus Aegypten.
Der technische Unterricht.
Vom Turnunterricht waren auf Grund ärztlichen Zeugnisses 27= 5.8% befreit. Zum Ersatz für die 3. Turnstunde war für die Klassen-—IV die Teilnahme
an den Turnspielen obligatorisch. Aus ihnen wurden 3 Abteilungen gebildet; die Leitung übernahmen Frl. Ludwich, Frl. Wolf, Frl. Valentin.
Befreit waren:— auf Grund ärztlichen Zeugnisses 15 17 2 aus anderen Gründen: 111 0


