Jahrgang 
1914
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H. Dietrich, Rechenbuch. 1. Heft. 0,40(3. u. 2.)

2. Heft. 0,50(1. u. U.) 3. Heft. 0,50(VI.)

H. Müller u. F. Pietzker, Rechenbuch. 2,60 ₰ℳ(V. u. W.) L. Kambly, Planimetrie. 1,70 ₰ℳ(V., WV., III.) F. W. Sering, Auswahl von Geſängen. Heft 1. 0,60(1., W.)

II.

Heft 2. 0,60(V., W.) Heft 3. 0,60(V. W.)

Verfügungen der Behörden.

A. Des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums zu Kaſſel.

1913. 28. März: 1913. 30. April: 21. Mai:

28. 31. Mai:

8. Auguſt:

20. 26. Aug.:

20. Auguſt:

8. September: 15. November:

5. Dezember: 27. Dezember:

Der Herr Miniſter ordnet an, daß das Negierungsjubiläum Seiner Majeſtät des Kaiſers feſtlich begangen werden ſoll. Auf Wunſch Seiner Majeſtät ſoll am 15. Juni, dem Todestage weiland Seiner Majeſtät des hochſeligen Kaiſers und Königs Friedrich, von jeder öffent⸗ lichen Feier abgeſehen und dieſe Feier tunlichſt am 16. Juni ſtattfinden. Der Lehrplan der Vorſchulen iſt einzuſenden.

Die Auskunftsſtelle für Lehrbücher des höheren Unterrichtsweſens in Berlin⸗Schöneberg iſt erweitert und in eineAuskunftsſtelle für Schulweſen umgewandelt worden.

Der Herr Miniſter überſendet als Geſchenk 7 Bücher(Ziehen, Dichtung der Befreiungskriege; Wilhelm II.; Kaiſer Wilhelm II. und die Marine; Unſer Kaiſer) zur Verteilung an würdige Schüler am Tage des Regierungsjubiläums.

Ein Erlaß des Miniſteriums verlangt Belehrung der Schulkinder über die Gefahren der Kraftfahrzeuge und knüpft daran die Warnung, nach den Kraftwagen mit Steinen uſw. zu werfen.

Der Herr Miniſter überſendet 5 Bücher(Neubauer 1813; Treitſchke 1813; Tanera, Befreiungskriege; Die Völkerſchlacht bei Leipzig) zur Verteilung als Prämien an brave, fleißige und befähigte Schüler anläßlich der Jahrhundertfeier der Völkerſchlacht bei Leipzig(18. Okt.). Die Unterſuchung der hygieniſchen Verhältniſſe der höheren Lehr⸗ anſtalten durch den Kreisarzt hat in regelmäßigen Abſchnitten von fünf Jahren zu erfolgen.

Am 18. Oktober ſind Schulfeiern zu veranſtalten, in denen die Be⸗ deutung des Tages hervorgehoben wird.

Ein Stück derOrdnung für die Einführung von Lehrbüchern wird zur Nachachtung überſandt.

Die pünktliche Erledigung des amtlichen Schriftwechſels wird gefordert. Schauſtellungen, mit denen eine Gefährdung der Schüler verbunden iſt, ſollen in der Schule unter keinen Umſtänden zugelaſſen werden.