Jahrgang 
1784
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1) der vier Rechnungsarten, unbenannter und benannter gebrochenen Zahlen.

2) Der ſogenanten Regeln De tri und quinque.

3) Der Geſellſchafts⸗ und Theilungsrechnung.

4) Rabat⸗ oder Abzugsrechnung.

5) Gewinn⸗ oder Verluſtrechnung mit oder ohne pro Cent.

6) Intereſſenrechnung.

IX. Schönſchreibekunſt.

Die jedermann vorzulegende Probſchriften müſſen zeigen, wie weit es die Schüler in dieſer Kunſt ge⸗ bracht haben.

Ver⸗