Jahrgang 
1910
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Ida Meß(NM 10) 5 Mark, Else Metzger(U III) 10 Mark, Alice Mohr(M 10) 2 Mark, Klara Müller(M 3) 5 Mark, Margarete Müller(M 7) 5 Mark, Lucie Ney(U III) 5 Mark, Doris Oppermann(O0 II) 20 Mark, Marie Salomon(0 II) 5 Mark, Hildegard Schmuch (M 10) 3 Mark, Helene Schulz(M 10) 5 Mark, Frances Schwarzschild(O II) 20 Mark, Ada Wald( II) 5 Mark, Lotte Waldeck(U III) 10 Mark, Käthi Weber(U III) 3 Mark: zusammen 233 Mark.

b) beim Abgang der Abiturientinnen 1910: 55 Mark; der diesjährigen Abiturientinnen: Anni Hochschild 100 Mark, Grete Lachmann 50 Mark, Adelheid Schiff 10 Mark; zusammen 215 Mark.

c) UÜberschuß der Schillerfeier: 111 Mark.

Im Ganzen ergab sich somit ein Zuwachs von 550 Mark. 4. Für die Stiftung zur Beschaffung einer Orgel für den Schulsaal stiftete Herr Rudolf

Henrich 20 Mark.

5. Bedürftige Schülerinnen können Schulbücher soweit solche vorhanden sind von dem Verwalter der Schulbücherei erhalten. Die Schule bégrüßt es mit Dank, wenn die

Schülerinnen nicht mehr gebrauchte Schulbücher zu diesem Zweck der Schule überweisen.

VII Mitteilungen an die Schülerinnen und deren Eltern. 1. Turnkleidung.

Beim Turnunterricht sind Turnanzüge zu tragen, die keinerlei gesundheitliche Schädigungen hervorrufen. Dazu gehört erstens, daß sie den Körper nicht beengen, zweitens. daß sie bei Ausführung der Geräteübungen nicht hinderlich sind, drittens, daß sie keinen Staub aufwirbeln. Untersagt ist das Tragen von festen Korsetten, von Kleiderröcken, von Straßenschuhzeug. Auch das Tragen der verbreiteten ganz weiten Turnhosen ist ausge- schlossen, da diese bei manchen Geräteübungen hängen bleiben und bei schwedischen Turnübungen auf dem Boden liegen und Staub aufrühren. Die Beschreibung einer geeigneten Turntracht wird den Schülerinnen ausgehändigt, und die Eltern werden gebeten, ihren Töchtern Turnanzüge nach diesem Muster anfertigen zu lassen, jedenfalls aber beim Kauf fertiger Turnkleidungen die vielfach vorrätigen ganz weiten Purnhosen zurückzuweisen; denn im gesundheitlichen Interesse der mitturnenden Schülerinnen wird es sich nicht vermeiden lassen, Schülerinnen mit ungeeigneter Turnkleidung von manchen Ubungen auszuschließen.

2. Schulabschluß.

Es ist durchaus wünschenswert, daß den Höheren Mädchenschulen nur solche Schülerinnen zugeführt werden, die den vollständigen Lehrgang der Schule durchzumachen beabsichtigen. Es bildet nämlich der Lehrstoff der ganzen Oberstufe(Klasse 4 bis 1) ein zusammenhängendes Ganzes, zu dessen Vertiefung und Durchdringung grade das letzte Schuljahr durchaus notwendig ist.

Eine Schülerin, die vorzeitig die Anstalt verläßt, ist in manchen wichtigen Fächern schlechter ausgerüstet als jedes Mädchen, das eine Bürgerschule oder eine Mittelschule ganz durchgemacht hat, denn sie weiß zu den grundlegenden Fragen der Gegenwart für deren