Jahrgang 
1928
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Die Eltern unserer Schüler werden gebeten, dafür zu sorgen, daß ihre Kinder auch für den Zeichenunterricht eine ordentliche und zweckentsprechende Ausstattung erhalten;: als Farbkasten soll nur noch derGroße Frankfurter Farbkasten benutzt werden.

Wir erlauben uns, für die Impfung die Einrichtung, die das Polizei-Präsidium getroffen hat, den Eltern zu empfehlen. Die Schüler der Sachsenhäuser Oberrealschule werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und durch animalische Lymphe geimpft.

Die Eltern werden im Interesse einfacherer Behandlung gebeten, Anträge auf Bewilli- gung von Freistellen und Erziehungsbeihilfen nur durch die Schule an die städti- schen Schulbehörden schriftlich einzureichen.

Die Stadt lehnt es grundsätzlich ab, eine Haftpflicht bei Fahrraddiebstählen anzuerken- nen. Die Schüler können ihre Fahrräder also nur auf eigene Gefahr in der Schule abstellen.

Das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, der Medizin, Zahnheilkunde, Tier- heilkunde, der Sprach-, Geschichts- und Bibliothekswissenschaften sowie die Zulassung Zur Apothekerlaufbahn ist für Oberrealschulabiturienten an die Bedingung der Ablegung einer Lateinprüfung geknüpft. Es empfiehlt sich deshalb, daß möglichst viele Schüler an dem von Obersekunda an eingerichteten Lateinunterricht teilnehmen.

An der Schule sind folgende Werkkurse eingerichtet:

1. Pappen und Buchbinden,

2. Hobeln und andere Holzbearbeitung,

3. Basteln als Vorbereitung auf die unter 1 und 2 genannten Kurse,

4. Photographieren(beschränkt auf diejenigen, die eigene Apparate besitzen).

Die Teilnahme an allen Kursen ist freiwillig. An 1 und 3 sollte, da die in diesen Kur- sen erlangten Fertigkeiten dem wissenschaftlichen Unterricht, zu gute kommen sollen, jeder Schüler einmal teilnehmen. Die Teilnahme an 2 ist allen Schülern, die einen tech- nischen oder naturwissenschaftlichen Beruf ergreifen wollen, dringend anzuraten. Für die Teilnahme ist bei 2 Wochenstunden eine besondere Vergütung von vierteljährlich 6 RM. zu zahlen, dafür werden aber dem Schüler sämtliche Werkzeuge und Materialien gestellt, und die hergestellten Gegenstände bleiben Figentum des Schülers. Schüler, die Freistellen haben, brauchen auch für den Werkunterricht nichts zu Zahlen.

Ferienordnung für das Schuljahr 1928/29.

Bezeichnung der Ferien

Tage

Schluß des Unterrichts

Wiederbeginn des Unterrichts

Osterferien

16

Samstag, den 31. März 1928

Dienstag, den 17. April 1928

Pfingstferien 10 Freitag, den 25. Mai 1928 Dienstag, den 5. Juni 1928 Sommerferien Donnerstag, den 28. Juni 1928 Dienstag, den 31. Juli 1928 Herbstferien 11 Freitag, den 28. September 1928 Mittwoch, den 10. Oktober 1028 Weihnachtsferien 16 Samstag, den 22. Dezemb. 1928 Dienstag, den 8. Januar 1⁰29

Osterferien

32.

Mittwoch, den 27. März 1920