VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Seitens des Kuratoriums der höheren Schulen waren bis zum Ausbruch des Krieges einundzwanzig Schülern ganze, drei Schülern halbe Freistellen, nach dem Ausbruch des Krieges vierunddreißig Schülern ganze Freistellen und einem Schüler eine halbe Freistelle gewährt.
Der Grundstock zur Erbauung einer Orgel für die Aula hat sich im Laufe des Jahres durch Zinsen, sowie durch Stiftungen, für die wir auch an dieser Stelle bestens danken, um 156,82 ℳ vermehrt, sodaß er jetzt 4158 ℳ beträgt.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fach- und Klassenlehrern in Verbindung zu treten und diese Verbindung nicht nur in den letzten Wochen vor der Versetzung zu suchen.
Den Konfirmandenunterricht bitten wir, wenn irgend möglich, in das Schuljahr zu verlegen, in dem der Schüler die Unter- oder die Obertertia besucht.
Bei Schulversäumnissen, die durch Krankheit veranlaßt sind, muß spätestens am zweiten Tage von den Eltern oder deren Stellvertretern dem Klassenlehrer Anzeige gemacht werden. Für jede andere Schulversäumnis muß vorher die Genehmigung nachgesucht werden.
Wir erlauben uns, für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königl. Polizei- Präsidium getroffen hat, den Eltern zu empfehlen. Die Schüler der Sachsenhäuser Oberrealschule werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.
Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, daß Anträge auf Bewilligung von Freistellen für höhere oder Mittelschulen bei den städtischen Schulbehörden schriftlich— im Falle des UÜbergangs zu einer Mittel- oder höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober— einzureichen sind.


