— 21—
Meides, Seikritt, Beck. Schmidt, Kramer, Fischer, Beer, Glaser.— III.: Wortmann, Herbig, Schröder, Klischat, Gruber, Beckmann, Claude, Wagner, Thomas, Höhne, Beumer, Weiss, Weickel.— II.: Jost.
Zur Ausschmückung des Direktorzimmers schenkte Herr Georg Sceger eine Reihe von Kohlenzeichnungen von P. Burnitz, die Rahmen dazu stiftete Herr Armbrüster. Den gütigen Gebern sagen wir unseren besten Dank.
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
1. Witwen- und Waisenkasse.
An Geschenken, die der Kasse zugeflossen sind, haben wir mit Dank zu verzeichnen: Von Herrn Trommsdorff Mk. 5; von Herrn F. Klein Mk. 4; von Herrn v. Grundherr Mk. 3; von Herrn Aue Mk. 3; von Herrn K. Behrends Mk. 20; von Herrn E. Mever-Selbach Mk. 5; von Herrn Seikritt Mk. 5; von Herrn Vigelius Mk. 3; von Herrn J. K. Reinhard Mk. 3; von Herrn R. Eber Mk. 10; von Herrn Fresenius Mk. 5; von Herrn Ferd. Klein Mk. 4.
2. Unterstützungen von Schülern.
Seitens des Kuratoriums der höheren Schulen waren fünf Schülern ganze, fünf Schülern halbe Freistellen gewährt.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fach- und Klassenlehrern in Verbindung zu treten und diese Verbindung nicht nur in den letzten Wochen vor der Versetzung zu suchen.
Den Konfirmandenunterricht bitten wir, wenn irgend möglich, in das Schuljahr zu verlegen, in dem der Schüler die Tertia oder die Secunda besucht.
Bei Schulversäumnissen, die durch Krankheit veranlasst sind, muss spätestens am zweiten Tage von den Eltern oder deren Stellvertreter dem Klassenlehrer Anzeige gemacht werden. Für jede andere Schulversäumnis muss vorher die Genehmigung nachgesucht werden.


