Jahrgang 
1929
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Jacob Dreyfuss,

Frau Paula Frenkel,

Dr. Siegfried Bloch,

Syndikus des Schulrats: Rechtsanwalt Dr. Ernst Goldschmidt.

J) Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen 25. Mai 1928: der Behörden.

Das Staatsministerium empfiehlt allen preussischen Behörden, die Bestrebungen des deutschen Sprachvereins zu fördern.

K. Kurze Angaben über die mit dem Philanthropin verbundenen Stiftungen.

I. Allgemeines.

Es gehören zum Philanthropin: Zwei Stiftungen für Lehrer und deren Hinterbliebene:

(Die Creizenach-Stiftung und ihr Annex: Die Hermann Baerwald- Stiftung, sowie die Joseph Rüttensche Stiftung für Studien- und Erholungs- reisen von Mitgliedern des Kollegiums). Zwei Stiftungen für Unterrichtszwecke sind vorhanden, die Lotmar-Stiftung und die Julius May'sche Stiftung.

Von den Stiftungen für Schüler und Studierende sind neun ausschliesslich für Schüler des Philanthropins bestimmt und fünf weitere, zur Erleichterung des Besuches höherer Lehranstalten im allgemeinen, sowie zu wissenschaftlichen und technischen Fach- studien gegründet, auch unseren Schülern zugänglich; in ihrer Verwaltung hat der jeweilige Direktor des Philanthropins Sitz und Stimme.

Die neun ausschliesslich für das Philanthropin bestimmten Stiftungen sind:

Die Beer-Kannsche Stiftung.

Die Rothschild-Stiftung.

Die Lessing-Stiftung.

Die David und Emanuel Höchbergsche Stiftung.

Die Jacques Lauterbach gen. Schoenewaldsche Stiftung. Die Schwabsche Freistelle.

Die Adolph Samuel Mabßsche Stiftung.

Die Michael Josef Speyersche Stiftung.

Die Stiftung Ludwig Schiff.

Die fünf Stiftungen für den Besuch höherer Lehranstalten im allgemeinen sind: Die B. H. Goldschmidt'sche Stipendien-Stiftung. Die Louis Mayer Maß'sche Stiftung. Die Arthur und Emil Königswarter'sche Unterrichts- und Studienstiftung. Die Odrell-Stiftung. Die Jüdisch-Christliche Stiftung.