Jahrgang 
1929
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6.

10.

11.

nach Ablegung der Kindergärtnerinnen- oder Iortnerinnenprüfung in

ein Seminar zur Ausbildung von Werklehrerinnen:;

bei Besitz des Schluftzeugnisses des Lyzeums nach Ablegung der Kinder-

gärtnerinnen- oder Hortnerinnen-Prüfung und nach bestimmter prak- tischer Tätigkeit in ein Seminar zur Ausbildung von Jugendleiterinnen:

in ein 2jähriges Seminar zur Ausbildung von technischen Lehrerinnen

(Lehrerinnen in Hauswirtschaft und Handarbeit).

nach Ablegung der Prüfung für Hauswirtschaft- oder Handarbeitsleh- rerinnen unter Nachweis bestimmter turnerischer Fertigkeiten in die: Preuſlische Hochschule für Leibesübungen(Landesturnanstalt) in Span- dau oder in ein Turnlehrerinnen-Seminar zur fjährigen Ausbildung als Turn- und Sportlehrerinnen;

bei dem Besitz der Obersekundareife in eine 2jährige höhere Fachschule

für Frauenberufe zwecks allgemein wissenschaftlicher und fachlicher Vor- bildung zu Gewerbelehrerinnen für gewerbliche Fachschulen:

bei dem Besitz der Obersekundareife in das zweite Jahr einer Sjährigen

Frauen-Ober-Schule, die als Ziel die Vermittlung einer kinderpflege- rischen Ausbildung, einer gewerblichen Vorbildung hat;

. in die mit vollendetem 25. Lebensjahre mögliche dreijährige Ausbildung

zu Gewerbeaufsichtsbeamtinnen:

in die um 2 Jahre abgekürzte 4jährige— sonst 6jährige— Ausbildung zu städtischen Haushaltspflegerinnen:

in die um 1 Jahr abgekürzte Ausbildung zu Wohlfahrtspflegerinnen für die Hauptfächer:

a) Jugendwohlfahrtspflege,

b) Wirtschafts- und Berufsfürsorge;

bei dem Besitz der Obersekundareife in die um 1 Jahr abgekürzte Vor-

bereitung für den Besuch der Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Frankfurt und Köln oder für den Besuch einer Handelshochschule, mit der Möglichkeit, hier bestimmte Staatsprü-

fungen abzulegen.

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