Jahrgang 
1929
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IHI. Frauenschule des Philanthropins.

1. Die Aufgaben der Frauenschule: Vorbereitung für das Wirken der Frau als Hausfrau, und Mutter, als Mit- arbeiterin des Mannes in Familie und Beruf. ferner als beruflich selbständige. gleichberechtigte, sozialtätige Bürgerin in Gemeinde und Staat.

2. Kurze Uebersicht über den Lehrplan der Frauenschule: (Für alle Einzelheiten steht im Sekretariat der Anstalt eine illustrierte Broschüre zur Verfügung.) a) Haushaltungskunde. Haushaltungsbetätigung und Ernährungslehre. Schnei- dern, Nähen und andere Handurbeit. Gartenbau.

b

Wirtschaftliches Rechnen und Buchführung: Stenographie und Schreib- maschine. Wirtschaftskorrespondenz.(Deutsch. Französisch. Englisch.)

c) Gesundheitslehre; praktische Arbeit in Säuglingspflege. Erziehungslehre: Kindergartenlehre. Praktische Arbeit im Kindergarten. Handfertigkeit (Holz- und Papparbeit), einfache Buchbinderei, Korbflechten und Bast- arbeit. Anfertigung von Spielzeug aus einfachem Material. Bewegungs- spiel; Turnen:; Modellieren, Ausschneiden, Gesang und Musik(auch Musik- geschichte).

d!) Religion, Deutsch, Französisch, Bnglisch(insbesondere für diese drei kultur- kundlichen Gebiete, Literaturen, Sprachen und Probleme der Gegen- wart). Geschichte und Staatsbürgerkunde.

c) Volkswirtschaftslehre und Besichtigung charakteristischer Betriebe und Werke sozialer Organisation.

f) Kunstbetrachtung. Kunstgeschichte, in Verbindung mit Museums-Besuchen.

5. Berechtigungen der Frauenschule: Nach erfolgreichem Besuch der Frauenschule haben die Mädchen das Recht, ohne irgendwelche Aufnahmeprüfung einzutreten:

1. in die Mittelstufe eines 1 jährigen Kindergärtnerinnen- oder Hort- nerinnen-Seminars, uam hier die staatliche Kinder gärtnerinnen- oder Hortnerinnenprüfung abzulegen;

2. in ein 2jähriges Seminar zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen;

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