Jahrgang 
1929
Einzelbild herunterladen

Hochschule Berlin ist diese Voranmeldung der Studierenden an das Praktikan- tenamt der Technischen Hochschule Charlottenburg II. Berliner Straße 171, zu richten, für die Technischen Hochschulen Hannover und Aachen an das Prakti-

kantenamt, Dortmund. Brandenburger Straße 1.

Zulassung zu den Diplomprüfungen. zur ersten Staatsprüfung für die Reichs- eisenbahnverwaltung. für die Wasserbauverwaltung im Reiche und in Preufen. für die Reichs-, Post- und Telegraphenverwaltung. für die Laufbahn der höheren Marinebaubeamten, für den höheren technischen Staatsdienst im Bergfach, zur Ausbildung als Marktscheider und zur ersten Staatsprüfung für die Preußiische Hochbauverwaltung.

13. Studium an den forstlichen Hochschulen.

Zulassung zur Laufbahn für den staatlichen Forstverwaltungsdienst.

Das Zeugnis muß ein unbedingt genügendes Urteil im Deutschen, in den Natur- wissenschaften und in der Mathematik enthalten.

Zulassung zur forstlichen Diplomprüfung nach mindestens sechssemestrigem Studium.

14. Studium der Tierheilkunde. 5

Zulassung zu den tierärztlichen Prüfungen.

Zulassung zur Laufbahn des Veterinäroffiziers im Reichsheer.

15. Zulassung als Anwärter für den höheren Dienst der Deutschen Reichspost nach vol- lendetem Studium der Rechtswissenschaften(Ziffer 1) oder an den Technischen Hochschulen(Ziffer 12).

16. Uebernahme in den höheren Dienst der Deutschen Reichflbahngesellschaft.

17. Eintritt in die Laufbahn des Offiziers im Reichsheer unter Erlaſßt von zwei Ausbil-

dungsjahren und der damit verbundenen beiden Prüfungen.

18. Eintritt in die Laufbahn des Secoffiziers und des Ingenieuroffiziers der Marine unter Gewährung der unter 17 aufgeführten Vergünstigungen.

Groſter Wert wird für die Anwärter der beiden Offizierslaufbahnen auf unbe- dingt genügende Leistungen in Mathematik gelegt.

19. Eintritt in die Offizierslaufbahn bei der preuftischen Polizei mit Aussicht auf be- schleunigte Beförderung zum Polizeioffizier.

20. Zulassung als Kriminalkommissar-Anwärter(aus freien Berufen).

21. Studium an den staatlichen Kunsthochschulen(einschließlich der Staatlichen Kunst- schule Akademische Ausbildungsanstalt für das künstlerische Lehramt in Ber- lin, der Staatlichen Akademischen Hochschule für Musik und der Staatlichen Akade- mie für Kirchen- und Schulmusik in Charlottenburg) sowie an der Hochschule für Musik in Köln zur Vorbereitung auf die Prüfung für das künstlerische Lehramt an höheren Schulen.

22. Studium an den Handelshochschulen.

Zulassung zur kaufmännischen Diplomprüfung und zur Diplomprüfung für das Handelslehramt.

LZulassung zu den staatlichen Lehrgängen zur Ausbildung von Studierenden zu Turn- und Sportlehrern an der Preufßiischen Hochschule für Leibesübungen zu Spandau und an den preufiischen Universitäten.

Zulassung zur staatlichen Turn- und Sportlehrerprüfung.

10

Das Zeugnis der mittleren Reife nach eroflgreich beendetem Besuch der Lateinuntersekunda berechtigt zum Eintritt in die Obersekunda des Reformreal- gymnasiums.

10