Jahrgang 
1929
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Berechtigungen der höheren Lehranstalten des Philanthropins.

I. Die Berechtigungen des Reformrealgymnasiums des Philanthropins.

Das Abiturientenzeu gnis des Reformrealgymnasiums berechtigt zum

Studium in sämtlichen Fakultäten aller Universitäten. technischen Hochschulen. pädagogischen Akademien und Handelshochschulen Deutschlands und des Auslandes.

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Einzelheiten:

Studium der Rechts- und der Staatswissenschaften. Zulassung zu den juristischen Prüfungen und zur Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst.. An den Universitäten sind Kurse zur sprachlichen Einführung in die Quellen des römischen Rechts... eingerichtet. Der Besuch ist freigestellt. Zulassung zur Diplomprüfung für Volkswirte.

.Studium der Medizin.

Zulassung zu den ärztlichen Prüfungen.

.Studium der Zahnheilkunde.

Zulassung zu den zahnärztlichen Prüfungen.

Studium der philosophischen Fächer.

Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen.

Aufnahme in eine staatliche Pädagogische Akademie zur Ausbildung als Volks- schullehrer. Befähigung zum wissenschaftlichen Bibliotheksdienst bei der Preufiischen Staats-

bibliothek zu Berlin und den preuftischen Universitätsbibliotheken. Abiturienten eines Realgymnasiums haben sich vor der Zulassung zum Volon- tärdienst über griechische Kenntnisse im Umfange der Reife für die Obersekunda eines Gymnasiums auszuweisen.

Zulassung zum wissenschaftlichen Archivdienst bei den preufiischen Staatsarchiven.

Für den Abiturienten realistischer Lehranstalten sind dieselben Sprachkennt- nisse erforderlich wie für Kandidaten des höheren Lehramts, die eine Lehrbefähi- gung in Geschichte als Hauptfach erwerben wollen.

Studium zur Vorbereitung auf die Prüfungen für Nahrungsmittelchemiker. Zulassung zur Apothekerlaufbahn. Studium der Landwirtschaft.

Zulassung zur landwirtschaftlichen Diplomprüfung.

Auf Grund ihres Bestehens kann der Bewerber nach Erfüllung der sonstigen Bedingungen u. a. zur Pflanzenzüchter- und Tierzuchtbeamtenprüfung, zur Kulturamtsvorsteherlaufbahn und zum Lehramt der Landwirtschaft zugelassen werden..

Studium der Geodäsie.

Zulasung zur Landmesserprüfung.

Studium an den Technischen Hochschulen und der Bergakademie Clausthal.

Ministerial-Erlaß vom 20. Mai 1926: Schüler der Oberprima, die später eine Tech- nische Hochschule besuchen wollen, sollen sich schon 6 Monate vor der Reife- prüfung bei der Hochschule, die sie besuchen wollen, unter Angabe der Fach- richtung nach den Richtlinien für die praktische Ausbildung erkundigen und sich rechtzeitig eine geeignete Praktikantenstelle sichern. Für die Technische

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