Jahrgang 
914
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Die Förderung dieser nach so verschiedenen Richtungen segens- reich wirkenden Stiftung sei den zahlreichen Gönnern und Freunden unserer Schule aufs neue nachdrücklich empfohlen; ein Verzeichnis der für die Creizenachstiftung und die ihr angegliederten Kassen eingegangenen Gaben ge- langt bestimmungsgemäß im jedesmaligen Programm der Schule zum Abdruck.(Vergl. Anhang Seite 48.)

Von den übrigen Stiftungen der Schule will die Joseph RüttenscheStiftung der wissenschaftlichen oder pädagogischen Fortbildung der an der Schule tätigen Lehrkräfte dienen; die Zinsen der Stiftung sind in diesem Jahr einem Lehrer zur Teilnahme an einem Fortbildungscursus überwiesen worden. Die David und Emanuel Hôchbergsche Stiftung zahlte das Schulgeld für 13 Zöglinge des Philanthropins; einige Freistellen gewährten ausserdem die Beer-Kannsche, Freiherr A. M. von Rothschildsche, Ludwig Moses Schiff-Stiftung und die N. S. Schwab-Stiftung. Die Adolf Samuel Maas-Stiftung hat auch im Laufe dieses Jahres ihrem ursprünglichen Zweck, der Zahlung rückständigen Schul- gelds, dienen können; ausserdem wurden aus ihren Mitteln die Anschaffungen für die neusprachliche Bibliothek der Anstalt vorgenommen; sie erhielt im Laufe des Jahres folgende Zuwendungen:

Zur Erinnerung an den 13. September, den Todestag des Stifters, je Mk. 50. von den

Herren Heinrich Maas und Stadtrat Julius Maas zu Berlin wie von Herrn Heinrich Lion, hier; ferner zur Erinnerung an den 16. Dezember von Herrn Heinrich Lion Mk. 25.. Die Jacques Lauterbach-Stiftung bestritt für vier Schüler einen Teil der Kosten des Lebensunterhalts, aus den Zinsen der Mich. Jos. Speyerschen Stiftung erhielten einige Zöglinge Schulbücher. Die Zinsen der Arthur Schwabe-Stiftung wurden bestimmungsgemäss am 10. März einem Schüler der ersten Klasse zuteil. Die Julius Maysche Stiftung ermöglichte die Fortführung des Handfertigkeits- und Modellier-Unterrichts, die Zinsen der Lotmar-Stiftung dienten zur Bestreitung der Kosten für die Schüler- und Schülerinnen-Bibliothek, die des Jubilaàumsfonds zur Fortführung des Unterrichts in der Stenographie, zur Bestreitung der Kosten bei Ausflügen wie für Prämien an Zöglinge, die sich im Turnen oder einem anderen technischen Fach auszeichnen.

I Das Schulgeld beträgt für die beiden untersten Klassen der Vorschulen

(2. und 3. Vorschulklasse der Realschule und Klassen IX und X des Lyzeums) 100 Mk.,

für alle übrigen Klassen 150 Mk. Die Einziehung erfolgt laut Vereinbarung durch die städtische Steuerverwaltung.

II. Das Reifezeugnis der Klassel der Realschule berechtigt:

1) zum bedingungslosen Eintritt in die Obersekunda der Oberreal-

schule, deren weiterer erfolgreicher Besuch nach drei Jahren die Zu-

lassung zu jeglichem Universitätsstudium ausser dem der

Theologie und zum Studium auf jeder technischen Hochschule

gewährleistet;