Jahrgang 
1910
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Bescheinigung muss im ersteren Falle gestrichen werdender Bewerber, im letzteren Falled.. Aussteller.. der obigen Erklärung.

Die Obrigkeit, welche die Bescheinigung auszustellen hat, ist nicht die Ortspolizeibehörde, sondern die Ortsbehörde, weil allein sie schon aus den Steuer- verhältnissen die wirtschaftliche Lage zutreffend zu beurteilen vermag.

6. Der gesetzliche, unterhaltungspflichtige Vertreter ist tot oder aus einem anderen Grunde ausserstande, die Unterhaltungserklärung abzugeben, und auch der Bewerber will oder kann sich nicht selbst erhalten, dann muss der gesetzliche Ver- treter bezw. der Vormund des Bewerbers eine Erklärung ausfertigen:Ich erteile hierdurch....... meine Einwilligung zu seinem Diensteintritte als Einjährig- Freiwilliger, wobei die Unterschrift ortsbehördlich oder polizeilich beglaubigt sein muss. Ein Dritter, der die Unterhaltungsverpflichtung übernimmt(auch wenn es der Vormund oder der Stiefvater ist), muss dies in Form einer gerichtlichen oder notariellen verhandlung mit dem in Anm. 2 auf Seite 255 W O. vorgeschriebenen Wortlaute tun.(Der Vormund kann aber in diesem Falle auch die Erklärung auf Muster 174 zu b in einer gerichtlichen oder notariellen Verhandlung abgeben.) Die blosse gericht- liche oder notarielle Beglaubigung der Unterschrift des sich Verpflichtenden genügt nicht. Gleichzeitig muss die Unterhaltungsfähigkeit des sich verpflichtenden Dritten ortsbehördlich bescheinigt werden.

Zu c. Beizufügen istein Unbescholtenheitszeugnis.

Nôtig ist der Nachweis der Unbescholtenheit seit der Vollendung des 12. Lebens- jahres durch den Bewerber. Die Zeugnisse sind für Schüler militärberechtigter Lehr- anstalten durch die Direktoren auszustellen.

Zwischen dem Tage der Ausstellung des letzten Zeugnisses und dem Eingange des Antrages bei der Prüfungskommission darf höchstens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Eine nur gleichlange Lücke darf zwischen den durch die verschiedenen Führungszeugnisse belegten Zeiten sein. Liegen längere Zeiten unbelegt zwischen den Zeugnissen, so muss der Bewerber angeben, wo er sich während ihrer aufgehalten hat, und weshalb er keine bezüglichen Führungszeugnisse einreichen kann.

Für Beamte tritt bezüglich der Zeit der Beamtenstellung das Zeugnis der vorgesetzten Dienstbehörde an die Stelle desjenigen der Ortsbehörde.

Die Führungszeugnisse müssen genau die Zeit(von Tag zu Tag) erkennen lassen, auf welche sie sich beziehen.

Die sämtlichen Papiere sind im Originale einzureichen und bleiben bei Aus- stellung des Berechtigungsscheines bei den Akten der Prüfungskommission. Be- glaubigte Abschriften genügen nicht.

Zu§ 85 Ziffer 5a. Ausserdem ist sofern nicht die Zulassung zur Prüfung vor der Kommission beantragt wird das Schulzeugnis, durch welches die wissen- schaftliche Befähigung nachgewiesen werden soll, der Meldung beizufügen. Dieser Nachweis kann erbracht werden entweder durch Vorlegung eines der im§ 91 Ziffer 4 der Wehrordnung gedachten Reifezeugnisse pp. oder durch ein von der Lehranstalt