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VII. mitteilungen an die Schülerinnen und ihre Eltern.
1. Das alte Schuljahr ſchließt Samstag, den 4. April, und das neue beginnt Dienstag, den 21. April, morgens 9 Uhr, mit der Aufnahme der angemeldeten Schülerinnen. Zu dieſen Feiern laden wir die Eltern und die Angehörigen der neuaufzunehmenden Oberlyzeiſtinnen freundlichſt ein.
Die Übungsſchule beginnt ebenfals am Dienstag, den 21. April, morgens 9 Uhr. 2. Ferien⸗Ordnung.
: Schluß Anfang Nhere Dezeichnung des Schulunterrichts Oſtern 1914 Samstag, 4. April 1914 Dienstag, 21. April 1914 Pfingſten Freitag, 29. Mai) Freitag, 5. Juni Sommer Freitag, 3. Juli*) Dienstag, 4. Auguſt Herbſt Dienstag, 29. September) Donnerstag, 15. Oktober Weihnachten Mittwoch, 23. Dezember Dienstag, 5. Januar 1915 Oſtern 1915 Mittwoch, 31. März 1915
Anmerkung:*) Der Unterricht iſt an dieſen Tagen unverkürzt durchzuführen.
3. Die Eltern werden darauf aufmerkſam gemacht, daß die Anträge auf Bewilligung von Freiſtellen bei den Stéädtiſchen Schulbehörden ſchriftlich, im Falle des Übergangs zu einer Mittel⸗ oder höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober, einzu⸗ reichen ſind.(Verf. des Kuratoriums vom 13. Februar 1913, J.⸗Nr. 4986.)
4. Von Erkrankungen der Schülerinnen iſt dem Klaſſenlehrer ſpäteſtens am dritten Tage ſchriftlich oder mündlich Mitteilung zu machen.
5. Von Schulveranſtaltungen, insbeſondere von Klaſſenausflügen, darf ſich keine Schülerin ohne beſondere Erlaubnis fernhalten.
6. Wir bitten die Eltern, auf die Ge ſundheit ihrer Töchter ganz beſonders zu achten, ſie von zu langer Arbeit abzuhalten und von etwaigem Übermaß der Schulaufgaben dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor Mitteilung zu machen.
Die Eltern der Übungsſchülerinnen bitten wir, darauf zu achten, daß die Kinder aus der Schule rechtzeitig nach Hauſe kommen und den Heimweg nicht zum Umherſtreifen benützen; auf⸗ fallende Verſpätungen der Rückkunft aus der Schule bitten wir alsbald dem Klaſſenlehrer oder dem Kon⸗ rektor mitzuteilen.
7. Endlich bitten wir die Eltern, die irgend ein Anliegen vorzubringen haben, die Sprechſtunde des Direktors und des Konrektors wie die jedes einzelnen Lehrers, die nach Beginn des Schuljahrs bekannt gemacht werden, möglichſt einzuhalten, die Lehrer nicht während des Unterrichts oder in den Pauſen (abgeſehen von ganz kurzen Mitteilungen) in Anſpruch zu nehmen. Bei außerordentlichen Anläſſen wird jeder Lehrer und jede Lehrerin zu einer Rückſprache außerhalb der Dienſtzeit auf Anfragen gerne bereit ſein. In jedem Fall iſt ein Beſuch möglichſt am Tage vorher anzuzeigen, damit der einzelne Lehrer Zeit hat, bei ſeinen Amtsgenoſſen über die betreffende Schülerin Erkundigungen einzuziehen.


