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VII. mitteilungen an die Schülerinnen.
1. Das alte Schuljahr ſchließt Mittwoch, den 19. März, mit einer Feier, die um 9 Uhr anfängt, und das neue beginnt Donnerstag, den 3. April, morgens 9 Uhr, mit der Aufnahme der angemeldeten Schülerinnen. Zu beiden Feiern laden wir die Eltern und die Angehörigen unſerer Schülerinnen, zu der letzteren ganz beſonders die Eltern der neuaufzunehmenden Oberlyzeiſtinnen freund⸗ lichſt ein..
Die Übungsſchule beginnt am Dienstag, den 18. März, morgens 9 Uhr.
2.
Ferien⸗Ordnung.
Schluß Anfang
Nähere Bezeithmng des Schulunterrichts
Oſtern 1913 Mittwoch, 19. März 1913 Donnerstag, 3. April 1913 Pfingſten Freitag, 9. Mai*) Freitag, 16. Mai Sommer Freitag, 4. Juli*) Dienstag, 5. Auguſt Herbſt Samstag, 27. September Dienstag, 14. Oktober Weihnachten Samstag, 20. Dezember Samstag, 3. Januar 1914. Oſtern 1914 Samstag, 4. April 1914
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3. Die Eltern werden darauf aufmerkſam gemacht, daß die Anträge auf Bewilligung von Freiſtellen bei den ſtädtiſchen Schulbehörden ſchriftlich, im Falle des Übergangs zu einer Mittel⸗ oder höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober, einzu⸗ reichen ſind.(Verf. des Kuratoriums vom 13. Februar 1913, J.⸗Nr. 4986.)
4. Von Erkrankungen der Schülerinnen iſt dem Klaſſenlehrer ſpäteſtens am dritten Tage ſchriftlich oder mündlich Mitteilung zu machen.
5. Von Schulveranſtaltungen, invsbeſondere von Klaſſenausflügen, darf ſich keine Schülerin ohne beſondere Erlaubnis fernhalten.
6. Wir bitten die Eltern, auf die Geſundheit ihrer Töchter ganz beſonders zu achten, ſie von zu langer Arbeit abzuhalten und von etwaigem Übermaß der Schulaufgaben dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor Mitteilung zu machen.
Die Eltern der Übungsſchülerinnen bitten wir, darauf zu achten, daß die Kinder aus der Schule rechtzeitig nach Hauſe kommen und den Heimweg nicht zum Umherſtreifen benützen; auf⸗ fallende Verſpätungen der Rückkunft aus der Schule bitten wir alsbald dem Klaſſenlehrer oder dem Kon⸗ rektor mitzuteilen.
7. Endlich bitten wir die Eltern, die irgendein Anliegen vorzubringen haben, die Sprechſtunde des Direktors und des Konrektors wie die jedes einzelnen Lehrers, die nach Beginn des Schuljahrs bekannt gemacht werden, möglichſt einzuhalten, die Lehrer nicht während des Unterrichts oder in den Pauſen (abgeſehen von ganz kurzen Mitteilungen) in Anſpruch zu nehmen. Bei außerordentlichen Anläſſen wird jeder Lehrer und jede Lehrerin zu einer Rückſprache außerhalb der Dienſtzeit auf Anfragen gerne bereit ſein. In jedem Fall iſt ein Beſuch möglichſt am Tage vorher anzuzeigen, damit der einzelne Lehrer Zeit hat, über die betreffende Schülerin Erkundigungen einzuziehen.


