Jahrgang 
1912
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Rnſchaffungen für phuſik und Chemie: Modell einer Dampfmaſchine. Apparat für elektriſche Fernzündung. Univerſalſtativ nach Bunſen. Rollbandmaß. Ergänzung des Glasapparates für den Unter⸗ richt in der Chemie. Geſchenke: Firma K. Zeiß, Jena: Tafel zur Darſtellung des Strahlen⸗ gangs im Mikroſkop.

VI. Stiftungen und Unterſlützungen von Schülerinnen.

Das Kuratorium der höheren Schulen hat 23 Schülerinnen ganze und 10 Schülerinnen halbe Freiſtellen gewährt.

Zugunſten der Unterſtützuungskaſſe für unbemittelte Schülerinnen des Seminars ſowie der Übungsſchule hat Herr Zeichenlehrer Müller ein von ihm gemaltes Bild verloſen laſſen; ferner haben Frau Profeſſor Dr. Schwartze und Herr Oberlehrer Dr. Schwartze 50 Mark geſtiftet.

Auch für dieſe Gaben bringen wir unſeren wärmſten Danl zum Ausdruck.

VII. mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Das Schuljahr ſchließt am Samſtag, den 30. März mit einer Feier, die um 9 Uhr anfängt, und das neue beginnt am Dienſtag, den 16. April, morgens 9 Uhr, mit der Auf⸗ nahme der neu angemeldeten Schülerinnen. Zu beiden Feiern laden wir die Eltern und die Angehörigen unſerer Schülerinnen, zu der letzteren ganz beſonders die Eltern der neuaufzunehmenden Oberlyzeiſtinnen freundlichſt ein.

Die Übungsſchule beginnt am Montag, den 15. April, morgens 9 Uhr.

2. Ferien⸗Ordnung. Schluß des Unterrichts mit Anfang des Unterrichtsmit Oſtern 1912 Samſtag, den 30. März 1912 Montag, den 15. April 1912

Pfingſten Freitag, den 24. Mai Freitag, den 31. Mai Sommerferien Freitag, den 5. Juli Dienſtag, den 6. Auguſt Herbſtferien Samſtag, den 28. September Montag, den 14. Oktober Weihnachten Freitag, den 20. Dezember Freitag, den 3. Januar 1913

Oſtern 1913 Mittwoch, den 19. März 1913

3. Geſuche um Erwirkung von Freiſtellen ſind zu Anfang des Schuljahres an das Kura⸗ torium der höheren Schulen zu richten.

4. Von Erkrankungen der Schülerinnen iſt dem Klaſſenlehrer ſpäteſtens am dritten Tage Mitteilung zu machen.

5. Von Schulveranſtaltungen, insbeſondere von Klaſſenausflügen, darf ſich keine Schülerin ohne beſondere Erlaubnis fernhalten.

6. Wir bitten die Eltern, auf die Geſundheit ihrer Töchter ganz beſonders zu achten, ſi von zu langer Arbeit abzuhalten und von d n Übermaß der Schulaufgaben dem Klaſſenlehrer oder dem Direktor Mitteilung zu machen.

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