42.
II.
April 1911.
5. Juni 1911. . Juli 1911.
2. Auguſt 1911. . Auguſt 1911.
.Auguſt 1911.
.September 1911.
Dezember 1911.
Dezember 1911.
[31. Januar 1912.
4
14. März 1912.
1.
14.
29.
Februar 1912.
Februar 1912.
. Februar 1912.
Februar 1912.
. Februar 1912.
. Februar 1912.
. April 1911.
April 1911.
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verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
A. Des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums. Vor Anfang des Schuljahres iſt die Kgl. Eiſenbahndirektion jeweils über den Be⸗ ginn des täglichen Unterrichts in Kenntnis zu ſetzen, damit ſie bei der Beſtimmung der Fahrzeit auf die auswärtigen Schüler Rückſicht nehmen kann. Genehmigung des Unterrichtsbeginns um 8 Uhr morgens während des Winter⸗ halbjahres. über die Förderung der Beſtrebungen auf dem Gebiet der Jugendpflege iſt all⸗ jährlich zu berichten Verleihung des Ranges der Räte IV. Klaſſe an Herrn Profeſſor Dr. Buchegger. Zur Entlaſtung des Muſiklehrers Süß werden bis zur Herſtellung ſeiner Ge⸗ ſundheit 4 Muſikſtunden an Herrn Lehrer Weimar übertragen. Die Einführung der Kurzſtunde(45 Minuten) wird für ſämtliche höheren Schulen genehmigt. Die Schaffung je einer Stelle eines Oberlehrers, eines Elementarlehrers und einer Techniſchen Lehrerin wird genehmigt. Von den techniſchen Fächern dürfen keine Schülerinnen mehr befreit werden. Bei vorübergehender Befreiung auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes iſt die Anweſenheit der Schülerin in den techniſchen Unterrichtsſtunden und die Teilnahme an den theoretiſchen Anweiſungen zu fordern.
(Miniſterialbeſchluß vom 20. November 1911. U. II. No. 18263.) Als techniſche Lehrerin wird Frl. Luiſe Bruniſch auf Antrag des Magi⸗ ſtrats beſtätigt. Verleihung des Profeſſor⸗Titels und des Ranges der Räte IV. Klaſſe an Herrn Oberlehrer Siebert. Die an der Übungsſchule beſchäftigten Lehrkräfte können an den Unterrichts⸗Ubungen und den Anweiſungen im Sommerjahr beteiligt werden. Die Kaiſerlichen Konſularbehörden in Frankreich warnen vor Annahme von Stel⸗ lungen als Erzieherinnen, Kinderfräulein und in ähnlichen Berufen. Vor Annahme einer ſolchen Stellung ſind immer Erkundigungen einzuziehen, nötigenfalls unter Inanſpruchnahme des zuſtändigen Konſulats. Dem„Notadreſſenbüchlein des Inter⸗ nationalen Verbandes der Freundinnen junger Mädchen“ wird die erforderliche Belehrung zu entnehmen ſein. Die von Lehrer Rühle innegehabte Stelle wird ab 1. April 1912 in eine Ober⸗ lehrerinnenſtelle umgewandelt. Die Sommerferien 1912 werden wegen des Jubiläumsſchießens um 8 Tage ver⸗ ſchoben(vom 13. Juli bis 12. Auguſt). Oberlehrer König aus Aachen wird an das Städtiſche Oberlyzeum in Frankfurt a. M. verſetzt. Dem Seminar wird die Bezeichnung„Oberlyzeum“ beigelegt.
B. Kuratorium.
Frl. Ida Hilf wird von Oſtern bis nach den Sommerferien zur Herſtellung ihrer Geſundheit beurlaubt. Muſiklehrer Süß wird erſt um 8, ſpäter um 4 Stunden erleichtert; ebenſo Frl. Kath. Caſpar um 6 Stunden bis Weihnachten.
Die Kurzſtunde wird bewilligt(ſ. Verf. d. Prov.⸗Schulk.).


