8. Taturkunde: 2 St. Gliederfüßler; Lehre vom Menſchen; ausländiſche Nutzpflanzen; Wiederholungen aus der Biologie der Pflanzen und Tiere; Optik; Wärmelehre; Wiederholungen aus den übrigen Gebieten der Phyſik; einzelne Kapitel aus der anorganiſchen Chemie. Schwartze.
9. Rechnen und Raumlehre: 2 St. Rechnen: Die bürgerlichen Rechnungsarten. Gleichungen des erſten Grades mit zwei und drei Unbekannten. Anwendung der Gleichungen des erſten Grades. Potenzen und Wurzeln. Gleichungen des 2. Grades. Methodik. Raumlehre: Die Lehre von der Proportionalität und der Ahnlichkeit. Berechnung, Konſtruktion nnd Verwandlung von Figuren, Berechnung und Konſtrultion der einfachſten Körper. Schwartze.
10. Schreiben: 1 St. Schreibübungen in deutſcher und lateiniſcher Schrift. Methodik. Rurdſchrift.
Im Sommer: E. Pfeifer; im Winter: K. Caſpar.
11. Zeichnen: 1 St. Fortſetzung von Übungen wie in Klafſe B. Anleitung zur Erteilung des Zeichenunterrichts und zur Verwendung der Schultafel in den modernen Unterrichtsfächern. Müller.
12. Singen: 1 St. Obligatoriſch für alle Schülerinnen. Stimmbildungs⸗ und Ausſprache⸗ übungen. Solfeggien, Choräle, geiſtliche und weltliche Volkslieder ein- und mehrſtimmig, einfachere Kunſt⸗ lieder. Methode des Schulgeſangs. Süß.
13. klavier: 1 St. 3 Abteilungen mit je 1 St. a) Die freie Begleitung des einfachen Schul- und Volksliedes auf Grund der Hauptakkorde der Dur-Tonart und der Modulation nach der Dominant-Tonart. Ausführung einer Anzahl Melodien am Juſtrument. b) Klaſſiſche Muſikſätze zweihändig.
Süß.
14. Turnen: 1 St. Geräte⸗ und Schwediſche Übungen.
Im Sommer: E. Pfeifer; im Winter: K. Caſpar.
15. Handarbeit: 1 St. Im Sommer: Slicktuch und Maſchenſtopfe. Im Winter: wiederholte Beſprechung der einzelnen angefertigten Arbeiten: von Material und Werkzeug ſowie den verſchiedenen Veranſchaulichungsmitteln beim Handarbeitsunterricht.
Im Sommer: M. Klump; im Winter: K. Caſpar.
V. mitteilungen an die Eltern unſerer Schülerinnen.
1. Die Lehrer und Lehrerinnen der Schule, insbeſondere die Klaſſenlehrer und Klaſſenlehrerinnen, werden alsbald nach Beginn des neuen Schuljahrs den Klaſſen ihre Sprechſtunde mitteilen. Wir bitten die Eltern, den Lehrer, mit dem ſie ſich beſprechen wollen, einen Tag vorher zu verſtändigen, damit er ſich über die betreffende Schülerin bei ſeinen Kollegen erkundigen kann, ihn aber außerhalb dieſer Zeit nur in ganz dringenden Fällen und ohne Behinderung der Dienſtpflicht in Anſpruch zu nehmen.
2. Die Eltern unſerer Schülerinnen machen wir auf die folgenden Beſtimmungen und Er⸗ forderniſſe der Schulordnung aufmerkſam, wonach
a) Erkrankungen von Schülerinnen ſpäteſtens am dritten Tag der Verhinderung am Schulbeſuch, bei anſteckenden Krankheiten alsbald, dem Klaſſenlehrer(nicht dem Direktor) anzuzeigen ſind;
b) Diſpensgeſuche am Anfang jedes Halbjahres erneuert und mit einem ärztlichen Zeugnis belegt werden müſſen, das die Urſache des Geſuches, mit Angabe der Krankheit tunlichſt in deutſcher Sprache, enthält; in der Regel ſollten ſolche Geſuche erſt nach Rückſprache mit dem Direktor oder dem Klaſſenlehrer eingereicht werden. Dieſer Wunſch bezieht ſich auch auf Urlaubsgeſuche, ſofern ſie aus Geſundheits⸗ rückſichten erfolgen.
c) Andere Urlaubsgeſuche ſind, ganz dringende Fälle ausgenommen, im voraus beim Klaſſen⸗ lehrer, wenn es ſich um mehr als einen Tag handelt, beim Direktor anzubringen.


