Jahrgang 
1926
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tertianer verschickt, um dessen Beantwortung bis zum 1. März gebeten wurde. Das Ergebnis ist das folgende:

Für einen mathematisch-naturwissenschaftlichen Zug stimmten 31 Eltern. für einen neusprachlichen Zug 71 Eltern. Die Entscheidung über die Ein- weisung des Jungen in den einen oder anderen Zug wurde der Schule über- lassen von 16 Eltern. Von den 31 Eltern., die für die Einrichtung eines mathematisch- naturwissenschaftlichen Zuges stimmten. würden trotzdem 25 Eltern ihren Sohn auf der Musterschule belassen, falls es nicht zu der Ein- richtung dieser Gabelung kommen sollte: zwei Eltern ließen diese Prage offen, und vier Eltern würden in diesem Falle ihren Sohn aus der Schule nehmen, um ihn einer Oberrealschule zuzuführen.

24., 25. Februar. Mündliche Reifeprüfung, am ersten Tage unter Vorsitz des Herrn Präsidenten Dr. Borbein, am zweiten Tag unter dem des Direktors. Alle Schüler werden für reif erklärt.

27. Februar. Schulfeier in der vierten Stunde aus Anlaß des Volkstrauertages. An- sprache: Studienrat Dr. Eichholz.

1. März. Studienrat Dr. H. Hofmann zum Direktor der Sachsenhäuser Oberreal- schule gewählt.

1. März. Die Studienassessoren Dr. Jungblut. Dr. Wilhelm Müller und Dr. Ziehen werden zu Studienräten ernannt.

Dem eichenlehramtsbewerber Herrn Kneisel wird die Befähigung zur Anstellung als Studienrat(Oberzeichenlehrer) zuerkannt.

19. März. Wandertag.

21. März. Schwimmfest der IV'b im städt. Schwimmbad mit Preisverteilung.

25. März. Reifeprüfung für Nichtschüler.

26. März. Schlußfeier und Entlassung der Abiturienten. Prämienverteilung durch den Musterschulverein.

27. März. Beginn der Osterferien.

G. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.

50. Mai 1925. Min.-Erl. U II 1155: Junge Leute, die als Nichtschüler die Prüfung zum Nachweis der Obersekunda- oder Primareife bestanden haben, erlangen da- mit die Berechtigung, ohne weitere Aufnahmeprüfung in die betr. Klassen der höheren Schulen, nach deren Plänen sie geprüft worden sind, einzu- treten. falls der Zeitraum zwischen Ablegung der Prüfung und Eintritt in die Klasse sechs Wochen nicht überschreitet. Das gleiche gilt auch für Schüler der sog. berechtigten Privatschulen, die unter Vorsitz eines Oberschulrats durch eine Prüfung das Zeugnis über die Obersekundareife erworben haben.

27. Juni 1925. Min.-Erl. U II 1128 ordnet an, daß vom zweiten Halbjahr des laufen den Schuljahrs ab neue Lehrgänge nur noch in der Einheitskurzschrift be- gonnen werden dürfen.

20. August 1925. Min.-Erl. U II 1451 untersagt, um das Schulleben zu entpolitisieren. mit sofortiger Wirkung den Schülern das Tragen von Abzeichen, Bändern und anderen Symbolen jeder Art in der Schule selbst und bei Veranstaltun- gen der einzelnen Schulen oder mehrerer Anstalten, z. B. bei Wanderungen. bei Turnspielen usf., auch das bloße Mitnehmen dieser Abzeichen wird ver- boten.

12. Nov. 1925. Min.-Erl. U II 2000,1 gibt Uebergangsbestimmungen zur Reifeprüfungs- ordnung.