Jahrgang 
1915
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VII. Mitteilungen an die Eltern.

Da bereits im letzten Jahresbericht über das Ver- hältnis zwischen Schule und Haus eingehender gesprochen ist, sei hier nur noch Weniges nachgetragen.

Von dem in der Schule erteilten jüdischen Religions- unterricht können nur diejenigen Schüler befreit werden, die nachweislich anderweitig Religionsunterricht erhalten.

Wer sich zur Teilnahme an einem der wahlfreien Unterrichtslächer gemeldet hat, kann vor Schluß des Halbjahres nicht wieder austreten.

Arztliche Zeugnisse wegen Befreiung von einzelnen Unterrichtsgegenständen müssen spätestens zu Beginn eines neuen Halbjahres erneuert werden.

Die Eltern werden gebeten, streng darauf zu halten und sich auch gelegentlich davon zu überzeugen, daß ihre Kinder auf der Straße ein angemessenes, gesittetes Benehmen zeigen. Vor allem ist darauf zu achten, daß die Kinder nach Schulschluß rechtzeitig nach Hause kommen. Herumtreiben aul den Straßen oder Spielen aul dem Heimweg ist strengstens zu verbieten. Auch das Spielen unserer Schüler in der schulfreien Zeit auf Straßen und öffentlichen Plätzen sollte möglichst vermieden werden. Sollten jedoch besondere örtliche Verhältnisse Ausnahmen gestatten, so ist es Pllicht der Eltern, ihre Kinder immer wieder daran zu erinnern, daß sie bei ihrem Spiele stets die nõtige Achtung vor Erwachsenen und Rücksichtnahme auf alle Vorübergehenden zu beobachten haben. Vergehungen in dieser Beziehung müssen streng bestralt werden. Vor allem kann den Jungen nicht ſest genug eingeprägt werden, daß sie als künftige Bürger eines geordneten Staatswesens jegliche gesetzliche Be- stimmung oder Verordnung genau zu beachten verpflichtet sind. Leider laufen immer noch hin und wieder Klagen ein wegen Uebertretung der polizeilichen Bestimmungen für Radfahrer und der Verordnungen zum Schutz von Feld und Wald. Wenn sich die Erwachsenen diesen Bestimmungen fügen müssen, so sind unsere Jungen erst recht dazu verpflichtet. Ferner gehört es zu der Erziehung der Jugend, daß die Eltern ihre Kinder dazu anhalten, daß sie alle die Dinge, die sie ihrer liebevollen Fürsorge verdanken,

schonen, bewahren und möglichst lange zu erhalten suchen. Die Kinder müssen die Ueberzeugung gewinnen, daß alle ihre Sachen eigentlich nur ihnen anvertraute Dinge sind, über deren Erhaltung zu wachen sie streng verpllichtet sind. Aber das Elternhaus muß auch hier die nötige Kufsicht ausüben. Wie sonderbar nfutet es an, wenn olt tagelang, ja noch länger dieselben Regenschirme, Um- hänger, ja sogar Mützen sich nach Schulschluß an den Kleidergestellen vorſinden! Lernen aber die Kinder, wirklich auf ihre Sachen achten, dann lallen auch die so häuſigen Klagen über das Verlieren und Abhandenkommen von Gegenständen weg. Vor allem aber sind unsere Jungen zu Offenherzigkeit und Wahrheitsliebe zu erziehen. Gewiß sollen die Eltern ihre echt knabenhaften Berichte über das Leben und Treiben in der Schule anhören, denn die Kinder verbringen nun einmal den größten Teil ihres Lebens in der Schule und haben das Bedürinis, sich zu Hause über das auszusprechen, was sie erlebt haben. Aber Sache des Elternhauses ist es, die kindlichen An- schauungen dann auch in die rechten Bahnen zu lenken und alle Uebertreibungen sowohl nach der guten wie nach der schlechten Seite hin auf das rechte Maß zurückzu- führen. Ueberzeugt dürfen die Eltern davon sein, daß wir jederzeit nur das Beste ihrer Kinder im Auge haben, aber andererseits müssen wir auch volles Vertrauen von ihnen erwarten. Sollte aber ein Vater oder eine Mutter über irgend etwas nähere Aufklärung wünschen, so sind wir jederzeit gern dazu bereit.

Besuche sollten in Einzellällen vorerst bei den Herren gemacht werden, die die Sache angeht und die daher am besten Auskunft geben können. Wollen sich Eltern über die Gesamtleistungen ihrer Söhne erkundigen, so ist hier- für der betreffende Klassenlehrer maßgebend, doch ist dieser möglichst frühzeitig von dem bevorstehenden Besuch in Kenninis zu setzen, damit er erst die nötigen Er- kundigungen einziehen kann.

Die Sprechstunden der einzelnen Herren werden zu Anfang jedes Halbjahres in allen Klassen bekannt gegeben.

Während der Pausen können keine Besuche ange- nommen werden.