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VII. Mitteilungen an die Eltern.
In Ausführung der Bestimmungen der neuen Dienstanweisung für die Direktoren und Lehrer an den höheren Lehranstalten für die männliche Jugend treten in den Zeugnisprädi- katen einige Aenderungen ein. Die Zeugnisprädikate lauten:
1. Für das Betragen: Sehr gut, Gut, Im ganzen gut, Nicht ohne Tadel, Tadelnswert.
2. Für die Aufmerksamkeit und die Leistungen: Sehr gut, Gut, Genügend, Mangel-
haft, Nicht genügend.
Ein Zeugnis für den Fleiß fällt weg, da es erfahrungsmäßig für den Lehrer sehr schwer ist, sich von der häuslichen Taätigkeit eines Schülers ein richtiges Bild zu entwerfen. Im Falle erwiesenen Unfleißes wird eine besondere Bemerkung beigefügt werden.
Da die mündliche Reifeprüfung zu sehr spätem Termin(27. März und 4. April) statt- findet, kann über ihren Erfolg und über die für reif erklärten Abiturienten erst nächstes Jahr berichtet werden.
Donnerstag, den 20. April:
8 Uhr vormittags: Beginn des Unterrichts für die Realgymnasialklassen. 8 Uhr 55 Minuten: Beginn des Unterrichts für die Vorklassen. 4 Uhr nachmittags: Aufnahme der in die 3. Vorklasse eintretenden Knaben.
Schulgeld: a) in den Realgymnasialklassen 150 Mk., für auswärtige Schüler, d. h. solche, deren Wohnsitz mehr als 20 km von Frankfurt entfernt ist, 250 Mk. b) in den Vorschulklassen 200 Mk., für auswärtige Schüler 300 Mk.
Ferienordnung für das Schuljahr 1911/12.
Ostern: Von Mittwoch, 5. April bis Donnerstag, 20. April. Pfingsten: Von Freitag, 2. Juni bis Freitag, 9. Juni. Sommer: Von Freitag, 7. Juli bis Dienstag, 8. August. Herbst: Von Samstag, 30. September bis Montag, 16. Oktober. Weihnachten: Von Donnerstag, 21. Dezember 1911 bis Donnerstag, 4. Januar 1912. Ostern: Samstag, 30. März Das erste Datum bedeutet den Tag des Schulschlusses, das zweite den Tag des Schulbeginns.
Sprechstunden des Direktors:
a) Von Ostern bis Sommerferien: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10—11 Uhr. b) Nach den Sommerferien: an denselben Tagen von 12—1„Uhr. Während der Ferien werden keine Sprechstunden abgehalten.


