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derartig zusammengelegt, daß in der Zeit von 5 ½ Stunden sechs Lektionen erteilt, die Nach- mittage aber möglichst frei gehalten werden. Es werden demnach in Zukunft die Vormittags- stunden im Sommerhalbjahr von 7 ½ bis 1 Uhr und im Winterhalbjahr von 8 ½ bis 2 Uhr dauern.
Die Direktoren der städtischen höheren Schulen haben die Einführung der Kurz- stunde beantragt, damit auch die Schüler der Oberklassen mehr Zeit als bisher zu körper- licher Erholung in frischer Luft und zu geistiger Selbstbetätigung erhalten; ich bitte die Eltern unserer Schüler dringend, dafür zu sorgen, daß die gewonnene freie Zeit in diesem Sinne verwendet wird.
Sodann ist noch Eines zu beachten. Die Endziele der einzelnen Schulen sind nicht verändert; sie müssen auch bei der verkürzten Unterrichtszeit erreicht werden. Damit ist zunächst uns Lehrern eine neue schwere Aufgabe gestellt worden; andererseits aber dürfen wir nun auch in erhöhtem Maße die Unterstützung des Elternhauses bei unserer Arbeit er- bitten. Die Hausarbeit wird nicht vermehrt werden, aber natürlich ist es jetzt besonders wichtig, daß sie sorgfältig geleistet wird, weil jede Feststellung eines Versäumnisses hierin den ganzen Unterricht aufhält. Sodann ist den Direktoren vom Königl. Provinzial-Schul- kollegium ausdrücklich aufgegeben worden, dafür zu sorgen, daß die auf 45 Minuten festgesetzte Unterrichtszeit keinerlei Verkürzung erfährt. Wenn eine solche Verkürzung für die erste Unterrichtsstunde des Vormittags vermieden werden soll, so genügt es nicht, daß die Schüler erst im letzten Augenblick vor Beginn des Unterrichts das Gebäude betreten, sondern sie müssen, damit der Unterricht selbst pünktlich beginnen kann, sich mindestens fünf Minuten früher in der Schule einfinden. Hierbei erbitten und erwarten wir die hilfreiche Unterstützung seitens des Elternhauses.
Bei Schulversäumnis wegen Krankheit ist spätestens am 2. Tage eine Anzeige einzusenden. Bei seinem Wiedererscheinen muß der Schüler eine schriftliche Entschuldigung mitbringen, auf der Grund und Dauer der Versäumnis genau anzugeben sind.
Betreffs der bei ansteckenden Krankheiten zu beachtenden Maßregeln wird auf den Ministerialerlaß vom 9. Juli 1907 verwiesen. Im Interesse der Gesundheit der Schüler liegt es, daß die im Verkehr mit den erkrankten Kindern stehenden Angehörigen während der Ansteckungsgefahr die Schule nicht betreten, sondern sich mit schriftlichen Mitteilungen begnügen.
Es wird erneut auf die großen Gefahren der Schundliteratur aufmerksam gemacht und hierbei auf die Ausführungen im vorigen Jahresbericht verwiesen; insbesondere werden die Eltern gebeten, die haäusliche Lektüre ihrer Kinder streng zu überwachen und sie zum regelmäßigen Lesen guter und ihrem Alter entsprechender Bücher anzuhalten.
Unter Bezugnahme auf wiederholte Mitteilungen der Polizei ersuche ich die Eltern, auch ihrerseits die Kinder vor dem so gefährlichen Auf- und Abspringen von den in Fahrt befindlichen elektrischen Straßenbahnen zu warnen und sie zu veranlassen, an den der Schule nächstgelegenen Haltestellen die Ankunft der Bahn abzuwarten und sich in den Wagen ruhig und gesittet zu benehmen. Ebenso ist den Schülern auf dem Wege von und zur Schule und beim Zusammengehen mit Mitschülern Anstand und Ruhe zur Pflicht zu machen.
Die Eltern wollen dafür sorgen, daß die Schüler ihre Aufgaben gewissenhaft aus- führen und alle häuslichen schriftlichen Arbeiten schön und sauber schreiben. Bei Ver- nachlässigungen bitten wir die Arbeiten durchzustreichen und sofort nochmals anfertigen zu lassen. Falls einmal zu viele Aufgaben gestellt sind, sollen die Schüler lieber weniger, aber gute Arbeit liefern und dies zu Beginn der Stunde dem Lehrer melden.
Die Arbeit des Lehrers wird durch die Vergeßlichkeit und Unordnung einzelner Schüler sehr erschwert. Gerade hierin können die Eltern unsere Bestrebungen besonders wirksam unterstützen, wenn sie namentlich in den Unterklassen streng darauf halten, daß die Schüler bereits am Abend alles, was sie für den Unterricht am nächsten Tage brauchen, geordnet zurechtlegen.(Sorgfältige Führung der Aufgabenhefte!) Ebenso erfordert es die Ordnung in der Schule, daßz alle Sachen, die der Schüler mit in die Schule bringt(Bücher, Hefte, Mütze, Hut, Mantel, Uberschuhe, Turnschuhe, Schirm), deutlich mit seinem Namen gezeichnet sind, so daß jegliche so unangenehme Verwechslung ausgeschlossen ist.


