Jahrgang 
1910
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Vorschule.

ÿÿ::: 7 Titel: Vird gebraucht in:

Fach:

Evangelische

Religionslehre Bangert, Biblische Geschichten für die Vorschule,. 85 V 3 V 2 1 Katholische Knecht, Kurze biblische Geschichte für die unter. Schuljahre kath. Volksschulen. 30 3 2 V 1 Reliionstehre" Kleiner kath. Diözesunkatechismus=30.......ath. Volhsschulen 30 3 2 1 lüdisenve.

Religionslehre Kein Buch Bangert, Fibel für den ersten Sprach-, Lese- und Schreibunterricht 1..... 3 2.. Deutsch.. Bangert-Liermann, Deutsches Lesebuch für Oktava 1.60.............. V 2 V.. Deutsches Lesebuch für Septima 1.80................ 1 Rechnen.. Becker u. Paul, Aufgaben für den Rechenunterricht. I. Teil: Ganze Zahlen 1.20....... 1 Singen Reiff, Singbuch für Schule und Haus, I. Abteilung. 80.............

II. Auswahl aus den Verfügungen.

29. Dezember 1908. Die Direktoren sind verpflichtet, die den Gesuchen um Befreiun g von Unterrichtsfächern, besonders vom Zeichnen, beigelegten ärztlichen Zeugnisse zu prüfen, und haben das Recht, in einem Falle, in welchem sie auf Grund des ärztlichen Gut- achtens nicht über eine Befreiung entscheiden zu können glauben, das Zeugnis eines Spezial- arztes einzufordern.

26. März 1909. Uberweisung des französischen Lehramtsassistenten Herrn Chamoux.

29. April 1909. Es empfiehlt sich, die Gesuche um Erteilung des Berechtigungs- scheines für den einjährig-freiwilligen Dienst sofort nach der Vollendung des 17. Lebensjahres an die Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige zu richten. Außer einer standesamtlichen Geburtsurkunde, der Erklärung über die Unterhaltung des Bewerbers während des Dienstjahres und dem Schulzeugnis sind Unbescholtenheitszeugnisse beizufügen, welche die Unbescholtenheit seit der Vollendung des 12. Lebensjahres nachweisen. Diese Zeugnisse sind für Schüler militärberechtigter Lehranstalten durch die Direktoren auszustellen. Zwischen dem Tage der Ausstellung des letzten Zeugnisses und dem Eingange des Antrages bei der Prüfungskommission darf höchstens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Eine nur gleichlange Lücke darf zwischen den durch die verschiedenen Führungszeugnisse belegten Zeiten sein. Liegen längere Zeiten unbelegt zwischen den Zeugnissen, so muß der Bewerber angeben, wo er sich unterdessen aufgehalten hat und weshalb er keine bezüglichen Führungszeugnisse einreichen kann.

6. Oktober 1909. Überweisung des Herrn Dr. W. Ortmann zur Ableistung des Probejahrs.

16. Oktober 1909. Abiturienten, die Ostern die Schule verlassen und sich dem Studium des Maschinenbaufachs oder der Elektrotechnik widmen wollen, werden darauf hin- gewiesen, daß es sich dringend empfiehlt, zunächst ein Halbjahr praktisch zu arbeiten und erst zu Beginn des Wintersemesters sich immatrikulieren zu lassen.

21. Dezember 1909. Genehmigung zur Einführung der Kurzstunde.(S. Mitteilungen an die Eltern.)