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Die Ferien verteilen sich nach Anordnung des Königlichen Provinzialschul-Kollegiums in folgender Weise: Pfingstferien von Samstag den 23, bis Mittwoch den 27. Mai einschließlich; Sommerferien von Sonntag den 5. Juli bis Sonutag den 2. August; Herbstferien von Sonntag den 27. September bis Sonntag den 11. Oktober; Weihnachtsferien von Mittwoch den 23. Dez. mittags bis Mittwoch den 6. Januar 1885 einschließlich.
Die Pausenordnung wird im Realgymnasium von Ostern ab folgende sein: Morgens, Anfang Punkt 7 Uhr, Schluß der 1. Stunde 7 Uhr 55 Min.; Beginn der 2. Stunde 8 Uhr 5 Minuten, Schluß derselben 8 Uhr 55 Minuten; Beginn der 3. Stunde 9 Uhr 10 Minuten, Schluß der 3. Stunde 10 Uhr; Beginn der 4. Stunde 10 Uhr 10 Minuten, Schluß derselben Punkt 11 Uhr; kommt noch eine 5. Stunde hiuzu, so beginnt dieselbe 11 Uhr 10 Minuten und schließt Punkt 12 Uhr. Entsprechend ergeben sich die Pausen im Winter beim Unterrichtsbeginn Punkt 8 Uhr.— Nachmittags begiunt der Unterricht im Sommer Punkt 3 Uhr, im Winter Punkt 2 Uhr, die erste Stunde schließt 3 Uhr 55 Minuten(2 Uhr 55 Min.), die 2. beginnt 4 Uhr 5 Min.(3 U. 5 M.) kommt eine 3. Stunde hinzu, geht derselbeu in gleicher Weise eine Pause von 10 Minuten voraus, indem die 2. Nach- mittagsstunde mit der vollen Stunde schließt, die 3. Stunde 10 Minuten nach voll beginnt und mit der vollen Stunde schließt. Morgens nach der 2. Stunde ist eine Pause von 15 Minuten, sonst dauern alle Pausen 10 Minuten.


