Die Berechtigungen der Schule.
Das Zeugnis über die bestandene Schlußprüfung berechtigt zum Eintritt in die Obersekunda eines Oberlyzeums, in die Unterstufe einer Frauenoberschule oder höheren Fachschule, einer ein- oder zweijährigen Frauenschule
einer zum Besuch oder einer ein- oder zweijährigen höheren Handelsschule. Die Schlußprüfung schließt das Zeugnis der mittleren Reife ein. Sie berechtigt ferner zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät, zum handelswissenschaftlichen Studium und zur Handelslehrerinnen-Prüfung(Er- satzreifeprüfung ist nachzuholen). Weiter- hin zur Ausbildung als Lehrerin der land-— wirtschaftlichen Haushaltungskunde, als städtische und staatlich Leh-
akademische Landwirtin, ländliche diplomierte
Haushaltspflegerin, Gartenbau-Inspektorin,
rerin für Kleingartenbau, Fachlehrerin für Obst- und Gartenbau; Chemotechnikerin, technische Assistentin an medizinischen Instituten, Metallographin; sie berechtigt zum mittleren Bibliotheksdienst an wissen- schaftlichen Bibliotheken, sowie an Volks- bibliotheken; Bankbeamtin; Kinder- gärtnerin, Hortnerin, Jugendleiterin, Werk- lehrerin; für die sozialen Berufe der Ge- sundheitspflege, Jugendwohlfahrtspflege, allgemeine und wirtschaftliche Wohlfahrts- pflege; technische Gewerbe- lehrerin; Musiklehrerin, orthopädische Gymnastin und Diätküchenleiterin.
Ueber die genauen Ausbildungswege zu den vorgenannten Berufen erteilt kosten- lose Auskunft das Arbeitsamt Frankfurt (Main), Abteilung Berufsberatung, Große Gallusstraße 17, und die Nebenstelle in Höchst, Melchiorstraße 15 a.
ZUT
Lehrerin,
Staatliche Aufsichtsbehörde:
Staatliches Provinzialschulkollegium in Kassel.
Staatliche Dezernentin:
Oberstudienrätin Mende in Kassel.
Patronat:
Die Stadt Frankfurt a. M.
Patronatsbehörde:
Der Schulausschuß für die städtischen höheren Schulen, Frankfurt a. M., Elbe- straße 48.


