Die Berechtigungen der Schule.
Das Zeugnis über die bestandene Schlußprüfung berechtigt zum Eintritt in die Ober- sekunda eines Oberlyzeums und schließt das Zeugnis der mittleren Reife ein; es be- rechtigt ferner zur Immatrikulation auf vier Semester an den Universitäten zum Studium in der Philosophischen Fakultät, zur Ausbildung als landwirtschaftliche Haushaltungslehrerin, akademische Landwirtin, Haushaltspflegerin, staatliche diplo- mierte Gartenbauinspektorin, Lehrerin für Kleingartenbau, Fachlehrerin für Obst- und Gartenbau; Chemotechnikerin, technische Assistentin an medizinischen Insti- tuten, Metallographin; zum mittleren Bibliotheksdienst an wissenschaftlichen Biblio- theken sowie an Volksbibliotheken; zur Ausbildung auf einer höheren Handelsschule; Bankbeamtin; Kindergärtnerin, Hortnerin, Jugendleiterin; für die sozialen Berufe der Gesundheitsfürsorge, Jugendwohlfahrtspflege, allgemeine und wirtschaftliche Wohl- fahrtspflege; technische Lehrerin; Gewerbelebrerin.


